Zwei Kläger werfen dem AKW Mühleberg BE vor, dieses sei nicht genügend kühlbar bei einem extremen Hochwasser. Nun wurde ein Zwischenentscheid gefällt.
Das Atomkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern.
Das Atomkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Dem AKW Mühleberg BE wird eine ungenügende Reaktorkühlung bei Extremfällen vorgeworfen.
  • Das Urteil bezüglich der Anklage endet vorläufig in einem Zwischenentscheid.

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde von zwei Anrainern des Atomkraftwerks (AKW) Mühleberg BE nicht eingetreten. Die Beschwerdeführer erachten die vom Ensi genehmigten Massnahmen zur Gewährleistung der Reaktorkühlung bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser als ungenügend.

Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine Beschwerde der beiden von Greenpeace unterstützten Männer im Mai teilweise gut. Es kam zum Schluss, dass das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) beziehungsweise die Betreibergesellschaft des AKW Mühleberg, die BKW Energie AG, beim Nachweis zur Beherrschung eines solchen Hochwassers über die Bücher müssen.

Erneute Prüfung nötig

Das Bundesverwaltungsgericht schloss – entgegen dem Begehren der Beschwerdeführer – nicht grundsätzlich aus, dass für einem solchen Extremfall zur Reaktorkühlung mobile Pumpen und ein nahegelegenes Wasserreservoir genutzt werden dürften. Allerdings erachtete das Gericht deren genaue Einbindung in das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge als nicht klar genug.

Diesen Punkt fochten die Beschwerdeführer vor Bundesgericht an. Weil der Fall für die weiteren diesbezüglichen Abklärungen vom Bundesverwaltungsgericht an die Vorinstanz zurückgewiesen wurde, handelt es sich gemäss einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts um einen Zwischenentscheid. Diese können nur in Ausnahmefällen ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Ein solcher liege nicht vor, schreibt das höchste Schweizer Gericht in seinen Ausführungen. Erst der erneute Entscheid des Ensi ist wieder anfechtbar. Das AKW Mühleberg wird Ende 2019 endgültig abgeschaltet.

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