In Zukunft soll in Schaffhausen nicht mehr der Regierungsrat über den Verkauf von Aktien des kantonalen Elektrizitätswerks (EKS) entscheiden können sondern das Parlament.
Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone
Ad

In Zukunft soll in Schaffhausen nicht mehr der Regierungsrat über den Verkauf von Aktien des kantonalen Elektrizitätswerks (EKS) entscheiden können sondern das Parlament. Der Kantonsrat hat am Montag eine entsprechende Vorlage der Spezialkommission in erster Lesung beraten.

Die Änderung ist eine Folge des Verkaufs von EKS-Aktien an das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) Ende vergangenen Jahres. Der Kanton Schaffhausen hatte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und von der Axpo einen 25-Prozent-Anteil am EKS zurückgekauft.

Unmittelbar danach verkaufte er einen Anteil von 15 Prozent an die thurgauische EKT weiter - alles ohne den Kantonsrat zu informieren.

Obwohl dieses Geschäft in die alleinige Kompetenz des Regierungsrats fiel, sorgte es im Parlament für grossen Unmut und zog zahlreiche Vorstösse nach sich. Unter anderem reichte die damalige Kantonsrätin Martina Munz (SP) die Motion «Aktienverkauf der EKS AG neu in der Kompetenz des Kantonsrats» ein.

Diese wurde mit grosser Mehrheit überwiesen und eine Spezialkommission erarbeitete eine Vorlage. Danach kann nun der Kantonsrat den Verkauf von Aktien an Dritte beschliessen, wenn die kapital- und stimmenmässige Mehrheit beim Kanton bleibt.

Will der Kanton diese Mehrheit aufgeben, unterliegt dieser Beschluss dem obligatorischen Referendum, ebenso wie eine Fusion der EKS AG mit anderen Gesellschaften.

Eingeschränkter Handlungsspielraum

Eine Minderheit der Kommission hatte eingewandt, dass das Anliegen der Motion falsch sei und den notwendigen Handlungsspielraum der Exekutive einschränke. Die mit der Motion beabsichtigte Handlungsunfähigkeit des Regierungsrats könnte sich in Zukunft hemmend oder gar fatal auswirken. Operativ lagegerechtes Handeln würde damit verunmöglicht, wie es im Kommissionsbericht heisst.

Auch der Regierungsrat lehnt die Vorlage wegen der Einschränkung der Handlungsfähigkeit ab. Ausserdem werde nur die Veräusserung und nicht auch der Kauf geregelt, sagte Regierungsrat Martin Kessler (FDP). Die vorgeschlagene Lösung erschwere, dass das Vorkaufsrecht in Zukunft rechtzeitig ausgeübt werden könne.

Dies gab auch Lorenz Laich (FDP) zu bedenken. Hätte diese Regelung bereits gegolten, als die Axpo ihren 25-Prozent-Anteil verkauft hat, wären die Aktien wahrscheinlich heute im Besitz der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), sagte er. Die übrigen Fraktionen stellten sich hinter die Vorlage. Vor der Verabschiedung geht sie nun noch einmal zur Beratung in die vorberatende Kommission.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Axpo