Kantonsgericht beurteilt umstrittene Telefonverkäufe

    Kunden in der ganzen Schweiz beschweren sich über die Verkaufsmethoden einer Gruppe von Telefonmarketing-Firmen.

    «Line: Monster Rancher»
    «Line: Monster Rancher» kommt in Japan fürs Telefon raus. (Symbolbild) - Keystone

    Eine Gruppe von Telefonmarketing-Firmen hat mit ihren Verkaufsmethoden Kunden in der ganzen Schweiz verärgert. Es kam zu Dutzenden von Beschwerden. Zwei Verantwortliche stehen kommende Woche vor dem St. Galler Kantonsgericht. Sie fordern Freisprüche.

    Die Staatsanwaltschaft und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) werfen dem Geschäftsführer-Paar unlauteren Wettbewerb vor. Sie fordern für den 54-jährigen Kaufmann eine teilbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 750 Franken. Davon soll er 30 Tagessätze oder 22'500 Franken bezahlen.

    Für die 53-jährige Frau, die bei der Firmengruppe für die Geschäftsführung mitverantwortlich war, wird eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 750 Franken sowie eine Busse von 1500 Franken beantragt. Die beiden Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe.

    Freisprüche vor Kreisgericht
    Das Kantonsgericht beurteilt den Fall in zweiter Instanz. Das Kreisgericht Rheintal hatte die beiden Beschuldigten im April 2016 freigesprochen. Die Vorwürfe seien zu wenig konkret dokumentiert und die Beweise ungenügend, fand das Kreisgericht. Staatsanwaltschaft und SECO zogen den Fall ans Kantonsgericht weiter.

    Die Firmengruppe vertreibt seit 1999 in der Schweiz über eine Reihe von Call-Center Nahrungsergänzungsmittel und Cremen mit natürlichen Substanzen. Mitte 2013 reichte das SECO gegen die Verantwortlichen Strafanzeige ein, nachdem sich 36 Personen über die telefonischen Verkaufsmethoden beschwert hatten.

    Stern-Einträge ignoriert
    So sollen die Telefonverkäufer auch Personen mit einem Sterneintrag im Telefonverzeichnis angerufen haben, die ausdrücklich keine solchen Anrufe wollten. Aufforderungen, in Ruhe gelassen zu werden, sollen die Verkäufer ignoriert haben. Zudem sollen sie gegenüber Kunden irreführende Angaben gemacht haben.

    Die Verantwortlichen der Firmen wiesen die Vorwürfe zurück. Zwei Strafbefehle aus den Jahren 2013 und 2014 fochten sie an - mit Erfolg, wie die Freisprüche des Kreisgerichts Rheintal zeigten. Im Berufungsfall vor Kantonsgericht geht es auch um ein beschlagnahmtes Konto des Geschäftsführers mit 250'000 Franken.

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