Der Kanton Zürich testet, ob elektronische Fussfesseln auch für Opfer sinnvoll sein können. So soll ein Aufeinandertreffen mit Tätern verhindert werden können.
fussfessel
Seit Anfang 2022 ist es möglich, auch Stalker mit Fussfesseln zu überwachen. Der Bundesrat hat entsprechende Regeln auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zürich will künftig auch Opfer von Verbrechen eine Fussfessel tragen lassen.
  • So soll interveniert werden können, falls ein Aufeinandertreffen mit dem Täter droht.
  • Der Kanton verspricht sich dadurch einen höheren Schutz für die Opfer.

Der Kanton Zürich will mit elektronischen Fussfesseln neu sowohl Opfer als auch Täter überwachen – und bei einem drohenden Aufeinandertreffen der beiden Personen intervenieren. Der Pilotversuch dauert von August 2023 bis Juli 2024.

Das sogenannte Electronic Monitoring wird im Kanton Zürich zwar heute schon regelmässig eingesetzt. Dabei wird aber nur überprüft, ob eine Person das ihr auferlegte Rayonverbot einhält. Einen unmittelbaren Schutz von möglichen Opfern gewährleistet dies nicht, wie der Kanton Zürich am Freitag mitteilte.

Elektronische Perma-Überwachung für mehr Sicherheit

Im Pilotversuch sollen deshalb rund um die Uhr sowohl die Bewegungen von Tatpersonen als auch jene von Opfern in Fällen von häuslicher Gewalt registriert werden. Nähern sich die beiden einander an, geht eine Meldung in einer spezialisierten Überwachungszentrale ein.

Daraufhin könne das Opfer umgehende informiert werden, heisst es in der Mitteilung. Falls nötig könne auch gleich eine polizeiliche Intervention zum Schutz eingeleitet werden.

Vorbild für die Ausweitung des Electronic-Monitoring-Versuchs ist gemäss Mitteilung Spanien. Dort seien gute Erfahrungen gemacht worden, wie sich auch bei einem Besuch einer Schweizer Delegation in diesem Januar gezeigt habe. Die Erkenntnisse würden ins Zürcher Pilotprojekt einfliessen.

Einjähriger Pilotversuch

Der einjährige Versuch soll zeigen, ob diese Form der Überwachung mittelfristig definitiv eingeführt werden soll. Zudem soll unter anderem untersucht werden, wie gross der Sicherheitsrayon sinnvollerweise sein muss und wie sich diese Überwachung auf das Sicherheitsgefühl von potenziellen Opfern auswirkt.

Der Pilotbetrieb wird gemäss Mitteilung innerhalb der bestehenden Strukturen durchgeführt. Für die Miete von Überwachungsgeräten entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von rund 65'000 Franken.

Dieses dynamische Electronic Monitoring biete eine grosse Chance, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu erhöhen, wird Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) in der Mitteilung zitiert.

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