Kanton Solothurn limitiert Entnahme aus öffentlichen Gewässern
Der Kanton Solothurn hat Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern eingeschränkt. Ab sofort darf nur noch Wasser entnehmen, wer landwirtschaftliche Kulturen bewässern will.

Einzige Ausnahme ist die Aare, die genug Wasser führt, wie die Staatskanzlei Solothurn am Mittwoch mitteilte. Der Kanton begründet den Schritt mit der anhaltenden Trockenheit. Denn die aktuellen Prognosen liessen auch in den nächsten Tagen keine ergiebigen Niederschläge erwarten, die die Abflussmengen der Gewässer steigern könnten.
Aus einzelnen Bächen dürften Landwirtschaftsbetriebe nur noch abwechselnd Wasser für die Bewässerung entnehmen. Zudem dürfe an heissen Tagen mit Temperaturen über 25 Grad weiterhin ausschliesslich zwischen 20 Uhr abends und 10 Uhr des nächsten Tages bewässert werden, hiess es in der Mitteilung weiter.
Das Bau- und Justizdepartement hatte die Wasserentnahmen von öffentlichen Oberflächengewässern bereits Ende Juni eingeschränkt und vor allem die Anzahl der gleichzeitig zulässigen Entnahmen begrenzt.
Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern brauchen laut Medienmitteilung generell eine Bewilligung. Ausgenommen sei eine kleine Entnahme von Hand mit Giesskanne oder Eimer. Es ist untersagt, Wasser mit Pumpen für private Zwecke zu entnehmen.






