Angehörige, die unentgeltlich Betreuungs- und Pflegearbeiten leisten, sollen im Kanton Schwyz keinen Steuerabzug erhalten.
Im Kanton Schwyz dürfen Personen, die Angehörige zu Hause pflegen, keinen Steuerabzug beanspruchen. - Keystone
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Der Kanton Schwyz soll Angehörigen für ihre Gratisarbeit kein Steuerabzug gewähren. Der Kantonsrat hat am Mittwoch gegen einen Vorstoss gestimmt, der Menschen mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben steuerlich entlasten wollte.

In einer Motion hatte ein Mitte-Kantonsrat den Regierungsrat ersucht, das Steuergesetz so zu ergänzen, dass Angehörigen für ihre Gratisarbeit ein Steuerabzug ermöglicht wird.

Das Anliegen der Motion – mehr Wertschätzung für freiwillige Pflege- und Betreuungspersonen – wurde zwar von allen Fraktionen als wichtig anerkannt, dennoch wurde der Vorstoss mit 70 gegen 19 Stimmen nicht erheblich erklärt.

Mehrere Rednerinnen und Redner aus dem Nein-Lager gaben zu bedenken, dass der vorgeschlagene Steuerabzug nicht mit der Gleichmässigkeit der Besteuerung vereinbar sei. Schliesslich werde Freiwilligenarbeit auch im Kultur- oder Sportbereich geleistet.

Kritik an Privilegierung bestimmter Gruppen

Kritiker sprachen von einer steuerlichen Privilegierung bestimmter Gruppen. Ein weiterer Einwand betraf die Vollzugstauglichkeit des Vorstosses aus der Mitte, die sich in der Debatte daran störte, dass der Regierungsrat in seiner Antwort «nur steuertechnische Argumente» angeführt hatte.

Unbestritten im Parlament war, dass den Personen, die Betreuungs- und Pflegeaufgaben leisten, mehr Wertschätzung entgegengebracht werden müsse. Die Leistungen von Angehörigen seien ein sehr wichtiger Beitrag zur Solidarität innerhalb der Gesellschaft, hiess es in der Debatte.

Die Regierung stellt in Aussicht, sich bei der Totalrevision des Gesetzes über die sozialen Einrichtungen Gedanken zum Anliegen der abgelehnten Motion zu machen. Dabei soll ein Fokus auf die Themenfelder Alter, Menschen mit Beeinträchtigung, Pflege und Betreuung gelegt werden.

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