Kanton reduziert Schulgeldbeitrag an Stiftsschule Engelberg nicht
Die Obwaldner Regierung reduziert den Schulgeldbeitrag an die Stiftsschule Engelberg nicht. Die vergleichsweise hohen Beiträge seien angemessen. Die Schule habe nicht nur eine bildungspolitische sondern auch eine volkswirtschaftlich und regionalpolitische Bedeutung.

Stiftsschule und Kanton hätten sich auf die Beibehaltung der bisherigen Beitragshöhe von 24'000 Franken pro Schülerin und Schüler und Jahr geeinigt, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.
Seit 40 Jahren besteht zwischen dem Kanton Obwalden und dem Kloster sowie der Stiftsschule Engelberg eine Leitungsvereinbarung über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden.
Die Schule ist verpflichtet, Obwaldner Gymnasiasten aufzunehmen, im Gegenzug bezahlt der Kanton an diese Ausbildung. Gemäss gültiger Leistungsvereinbarung aus dem Jahr 2012 beträgt das Schulgeld 24'000 Franken pro Jahr.
Im Rahmen der Überprüfung und Anpassung des Bildungsgesetzes und damit der Umsetzung einer entsprechenden Motion überprüfte die Regierung auch diese Leistungsvereinbarung. Kosten für den Kanton sollten reduziert werden. Die Stiftsschule ihrerseits brachte gestiegene Pro-Kopf-Kosten sowie grosse Investitionen in die Schul- und Internatsräume ein.
Das Angebot der Schule und die Tatsache, dass die Schule relativ klein ist, verursachen höhere Fixkosten, schreibt die Regierung. So seien die Schulgeldbeiträge des Kantons im interkantonalen Vergleich relativ hoch. Und mit nur einem öffentlichen Gymnasium sei in Obwalden eine höhere Versorgungsabhängigkeit von privaten Gymnasien gegeben.
Rund die Hälfte der Studierenden an der Stiftsschule Engelberg stammt aus Obwalden. Weder für sie noch für die Internatsstudierenden wäre die Führung eines je eigenen Gymnasium finanzierbar, hält die Regierung fest. Die Schule sei nur im Zusammenspiel von Internat und Externat überlebensfähig.
Aufgrund all dieser Besonderheiten verzichtet die Regierung auf eine Reduktion des Schulgeldes. Um die Abgeltung künftig dem allgemeinen Preisniveau ohne Neuverhandlungen anpassen zu können, soll der Kantonsbeitrag neu der Teuerung angepasst werden können. Die angepasste Leistungsvereinbarung tritt auf das kommende Schuljahr in Kraft.