Kanton ordnet in Zell LU Rückzonung an
Der Luzerner Regierungsrat hat in Zell die Rückzonung von 1,5 Hektaren Land von der Bau- in die Landwirtschaftszone angeordnet.

Der Luzerner Regierungsrat hat in Zell die Rückzonung von 1,5 Hektaren von der Bau- in die Landwirtschaftszone angeordnet. Diese Fläche sei von der Gemeindeversammlung zu unrecht nicht rückgezont, teilte er am Mittwoch mit.
Die Fläche liegt im Gebiet Maiberg. Die Landwirtschaftszone sei mit der Landschaftsschutzzone überlagert worden, erklärte der Regierungsrat.
Zu grosse Baulandreserven als Problem
Zell gehörte zu jenen Gemeinden, die über zu grosse Baulandreserven verfügten. Gemäss der Mitteilung musste die Gemeinde zwei Hektaren von der Bau- in die Landwirtschaftszone überführen, um das Bundesrecht und den kantonalen Richtplan einzuhalten.