Der Kanton Aargau eröffnet Anfang März 2023 in Birmenstorf AG eine temporäre Asylunterkunft für 200 Menschen.
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Die Flagge des Kantons Aargau. - keystone
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Der anhaltend hohe Zustrom von Flüchtlingen macht nach Angaben des Kantons die Eröffnung dieser unterirdischen Unterkunft notwendig.

Die Kapazitäten in kommunalen und kantonalen Unterkünften seien nahezu ausgeschöpft, teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP) am Mittwoch, 8. Februar 2023, mit.

Der Regierungsrat hatte Mitte Januar die Notlage im Asylwesen ausgerufen und eine Notverordnung erlassen.

Kanton und die Gemeinden suchten nach neuen Unterkünften

Seither können die Gemeinden verpflichtet werden, Anlagen für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen.

Die Unterkunft in Birmenstorf im ehemaligen Sanitätsposten ist die erste Anlage, bei der die Notverordnung zur Anwendung kommt.

Da unterirdische Unterkünfte für die Unterbringung von geflüchteten Personen über einen längeren Zeitraum nicht geeignet sind, sollen sie gemäss DGS nur so lange wie nötig betrieben werden.

Der Kanton und die Gemeinden suchten deshalb weiterhin nach neuen Unterkünften, um zusätzliche Plätze zu schaffen.

Zivilschutzorganisation Baden unterstützt den Betrieb

Das private Unternehmen ORS Service AG übernimmt die Betreuung der Geflüchteten.

In einer ersten Phase unterstützt die Zivilschutzorganisation Baden (ZSO Baden) den Betrieb mit rund zehn Zivilschützern.

Diese könnten Hilfe leisten bei der Abdeckung von Nacht- und Brandwachen, bei der Verpflegung oder bei Transportdiensten helfen, hiess es.

560 Plätze sind insgesamt geschaffen worden

Neben Birmenstorf werden in den nächsten Wochen auch in Lenzburg und Aarau Schutzbauten für den Betrieb vorbereitet.

Zusammen bieten die drei Anlagen 560 Plätze. Im Dezember hatte der Kanton die geschützte Operationsstelle Muri in Betrieb genommen.

Sollten diese drei Unterkünfte nicht ausreichen, stehen laut Kanton auch Schutzanlagen in den Gemeinden Obersiggenthal, Gränichen, Leuggern und Oftringen zur Verfügung.

Diese würden gemäss Notfallverordnung in Anspruch genommen.

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