Drogen

    Kanton Aargau: Drogen am Steuer – Neulenker (20) fährt munter weiter

    Sandra Morgenroth
    Sandra Morgenroth

    Aarau,

    Ein junger Mann hat sich trotz Führerscheinentzug mehrfach ans Steuer gesetzt – unter Drogeneinfluss und mit einem gestohlenem Wagen. Jetzt folgte die Strafe.

    Kantonspolizei Aargau
    Die Kantonspolizei Aargau testete den Fahrer positiv auf Cannabis und Kokain. (Symbolbild) - Kantonspolizei Aargau

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Mann fiel im November 2023 und April 2024 bei einer Verkehrskontrolle auf.
    • Er wurde positiv auf Drogen getestet, fuhr ohne Führerschein und mit einem geklautem Auto.
    • Der junge Mann aus dem Kanton Aargau wurde zu einer Geldbusse verurteilt.

    Ein junger Mann aus dem Kanton Aargau hat sich trotz Entzug seines Führerscheins wieder ans Steuer gesetzt.

    Der 21-Jährige wurde im November 2023 von der Kantonspolizei Aargau kontrolliert, während er auf der Mühlemattstrasse in Aarau unterwegs war. Ein Drogentest zeigte positive Ergebnisse für Cannabis und Kokain an. «ArgoviaToday» berichtet darüber.

    Trotz des positiven Tests weigerte sich der junge Fahrer, eine Blut- und Urinprobe abzugeben. Er gab jedoch zu, dass er kurz vorher eine unbestimmte Menge Cannabis konsumiert hatte. Da er seinen Führerschein auf Probe nicht dabei hatte und die erforderlichen Tests verweigerte, wurde ihm sein Führerausweis entzogen.

    Fahrverbot ignoriert: Mann setzt sich wieder ans Steuer

    Nur wenige Monate später wurde der junge Mann erneut am Steuer eines Autos gefunden – diesmal in Oberentfelden im April 2024. Die Polizei stellte fest, dass er ohne gültigen Führerausweis unterwegs war.

    Aber das war noch nicht alles: Das Auto gehörte ihm gar nicht – es stellte sich heraus, dass er es gestohlen hatte.

    Hast du schon einmal Drogen konsumiert?

    Teure Konsequenzen für den jungen Fahrer

    Die Staatsanwaltschaft hat den Mann laut «ArgoviaToday» zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Franken verurteilt. Dazu kommt eine Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 1000 Franken. Sollte er diese nicht bezahlen können, muss er eine Gefängnisstrafe von 25 Tagen antreten.

    Zudem muss er Kosten und Gebühren in Höhe von 1160 Franken begleichen. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.

    Kommentare

    Funny Bunny

    Wohnt noch Wermuth im Aargau?

    User #6147 (nicht angemeldet)

    Zum Glück ist Alkohol keine Droge gemäss Bund.

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