Kajak-Kapitän mit Schlagseite aus Widnau SG muss eine Busse zahlen

    Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen Kajakfahrer aus Widnau SG mit 600 Franken gebüsst. Der 23-Jährige war alkoholisiert mit seinem motorlosen Paddelboot auf einem nächtlichen Ausflug auf dem Bodensee unterwegs, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht.

    Ein Kajakfahrer wurde gebüsst, weil er betrunken und ohne Licht auf dem Bodensee unterwegs war. (Symbolbild)
    Ein Kajakfahrer wurde gebüsst, weil er betrunken und ohne Licht auf dem Bodensee unterwegs war. (Symbolbild) - KEYSTONE/WALTER BIERI

    Zwei Tage nach der Sonnenwende im Juni, einem der längsten Tage im Jahr, glitt der Mann in seinem Kajak in der Bucht nahe der Mündung der Bregenzerach in den Bodensee übers Wasser. Es war bereits dunkel, als der Kajakfahrer um 22.43 Uhr ins Scheinwerferlicht der Behörden geriet.

    Kein Licht, kein Name, viel Alkohol

    Das Paddelboot fiel offensichtlich aufgrund fehlender Beleuchtung auf. Es sei nicht in vorschriftsgemässem Zustand gelenkt worden, hält die Staatsanwaltschaft nüchtern fest. Gemäss den Regeln der Bodensee-Schifffahrtsverordnung hätte es mit einem weissen Rundumlicht ausgestattet sein müssen. Damit wäre bei Dunkelheit die Sichtbarkeit des Bootes aus allen Richtungen garantiert gewesen.

    Ausserdem hatte der Kajakfahrer gehörig Schlagseite. Er paddelte mit 1,22 Promille Alkohol im Blut. «Aufgrund der hohen Alkoholkonzentration und des dafür erforderlichen grossen Konsums alkoholischer Getränke vor Antritt der Fahrt konnte der Beschuldigte nicht daran zweifeln, die für den Verkehr von Fahrzeugen auf dem Bodensee geltenden gesetzlichen Alkoholgrenzwerte überschritten zu haben», heisst es im Strafbefehl.

    Dort tauchen noch weitere Mängel am Kajak auf: Fahrzeuge auf dem See müssten die Anschrift des Eigentümers tragen. Damit sei eine schnelle Ermittlung des Halters bei Seenotrettungseinsätzen gewährleistet. Treibe ein herrenloses Seekajak auf dem Gewässer oder werde am Ufer angespült, könne die Polizei aufgrund der Anschrift sofort prüfen, ob der Eigentümer wohlauf zu Hause sei oder eine Such- und Rettungsaktion eingeleitet werden müsse.

    Eine Busse von 600 Franken erscheine angemessen, hält die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl fest. Falls der Kajakfahrer diese nicht begleicht, muss er für sechs Tage hinter Gitter. Zusammen mit den Verfahrenskosten für Staatsanwaltschaft und Polizei in der Höhe von 350 Franken werden ihm für den nächtlichen Paddelausflug fast 1000 Franken aufgebrummt.

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    Kommentare

    User #2070 (nicht angemeldet)

    Unglaublich! Wirklich unglaublich! DAS hat man dann gesehen, aber die Bande die ein Haus ausräumte, zur gleichen Zeit, die hat man natürlich nicht bemerkt!

    User #4977 (nicht angemeldet)

    Jajaja. Die Schweiz ist klein, sehr gut überwacht und mit unzähligen Regeln und Verbote. Und wenn du meinst, niemand sieht dich in der Nacht... Hahaha!

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