Männer führen 93 Prozent der Schweizer Bauernhöfe. Frauen auf Betrieben sind oftmals sozialrechtlich nicht abgesichert. Eine Aargauer Bäuerin erzählt.
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Kühe fressen im offenen Stall in Maur ZH. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Drittel der Schweizer Bäuerinnen erhält keinen Lohn für ihre Arbeit.
  • Darum sind die Landwirtinnen sozialrechtlich nicht abgesichert.
  • Die Aargauerin Andrea Joss erzählt, wie sie plötzlich vor dem Nichts stand.
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Jede dritte Bäuerin in der Schweiz erhält keinen Lohn und somit bei Bedarf auch keine Sozialhilfe. Denn die Bauernhöfe gehören in 93 Prozent der Fälle den Männern. So war es auch bei der Aargauerin Andrea Joss. Plötzlich stand sie vor dem Nichts.

Die Landwirtin aus Magden AG wollte nämlich ihren Mann verlassen. Sie hatte aber nicht einmal ein Bankkonto, auf welches ihr Lohn einbezahlt wurde. «Ich habe gewusst, wenn ich gehe, habe ich nichts mehr. Dann fange ich ganz unten wieder an», gesteht sie im «NZZ format» mit zittriger Stimme.

Sozialhilfe
Eine Person öffnet ein Portemonnaie. (Symbolbild) - sda - Keystone/Gaetan Bally

Die auf dem Bauernhof generierten Einnahmen landeten laut Ross alle in einem Topf. Was sie privat gebraucht habe, habe sie aus dem Topf genommen und es in der Buchhaltung als privat verbucht. Als Ehefrau war sie jedoch nicht angestellt.

Das Landwirtschaftsgesetz schreibt Hofmitarbeitenden keine sozialrechtliche Versicherung vor. Infolgedessen war sie nicht versichert – und ihre Zukunft nicht abgesichert.

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Das Problem: Wenn eine Bäuerin nicht angestellt ist, bezieht sie keinen Lohn und bezahlt nicht in ihre Versicherungen ein. Somit hat sie kein Anrecht auf die berufliche Vorsorge sowie Sozialleistungen im Falle von Mutterschaft.

Bäuerinnen sollen Lohn verlangen

Als Mediatorin möchte sie nun andere Frauen auf ihre rechtliche Situation aufmerksam machen. Auch Verbände wie der «Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband» kämpfen für eine bessere Stellung der Frau in der Landwirtschaft.

Laut der Präsidentin des Verbands sollten sich Frauen trauen, einen Lohn zu verlangen. Jedoch sei es auch die Verantwortlichkeit des Betriebsleitenden, seine Mitarbeitenden zu entlöhnen. Nur so können diese adäquat versichert werden, erklärt sie.

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