Drohnen sind heute für die meisten erschwinglich – kein Wunder also explodiert die Zahl der Hobby-Piloten. In diesem Zusammenhang wird deshalb immer wieder über den Schutz der eigenen Privatsphäre diskutiert. Ein Basler Rechtsexperte kommt nun zum Schluss: Im Extremfall ist sogar der Drohnen-Abschuss gerechtfertigt.
Die Polizei in der saudischen Hauptstadt Riad hat eine Drohne abgeschossen (Symbolbild).
Die Polizei in der saudischen Hauptstadt Riad hat eine Drohne abgeschossen (Symbolbild). - Screenshot/Tele M1
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Basler Rechtsanwalt ist der Meinung, dass Drohnen über dem eigenen Grundstück abgeschossen werden dürfen.
  • Die Polizei und das Bundesamt für Zivilluftfahrt widersprechen dieser Aussage.
  • Laut der Polizei beispielsweise ist das Schiessen im eigenen Garten nämlich illegal.

Die kleinen Flugobjekte, meist mit Kamera ausgestattet, sind weitum beliebt. Einige sehen Drohnen jedoch als Belästigung an, nämlich dann, wenn sie über den eigenen Garten oder die Terrasse fliegen. Bisher haben Juristen von einem Drohnen-Abschuss abgeraten, ein Basler Rechtsanwalt spricht sich nun aber dafür aus.

In einer Facharbeit kommt Jascha Schneider-Marfels zum Schluss, dass man Drohnen vom Himmel holen darf, wenn diese tief über dem Grundstück des Eigentümers fliegen. «Ich befinde mich dann in einer Notwehr-Lage. Es ist ein Angriff auf meine Persönlichkeit und ich darf mich wehren. Mit Gartenschlauch, Netz, Abschussvorrichtungen. Das geht im Extremfall soweit bis hin zum Gebrauch der Schusswaffe», so Marfels zu «Tele M1».

Drohnen-Abschuss für Polizei und Bundesamt für Zivilluftfahrt keine Lösung

Anders sieht dies die Solothurner Kantonspolizei. Eine Drohne, die tief über dem Quartier vorbei fliege, dürfe auf keinen Fall einfach mit dem Sturmgewehr abgeschossen werden – das Schiessen im eigenen Garten sei nämlich illegal und gefährlich. «Einerseits besteht eine Gefahr der unkontrolliert abstürzenden Drohne, andererseits sollte man bedenken, dass es sehr gefährlich ist, wenn Projektile unkontrolliert umherfliegen», so Bruno Gribi, Mediensprecher der Solothurner Kapo.

Auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt rät dringend von einem Abschuss durch Private ab. «Eine Drohne ist schliesslich ein Luftfahrzeug – wo macht man den Unterschied? Habe ich auch das Recht auf einen Ballon zu schiessen, wenn er über mein Haus fliegt?», so Sprecher Urs Holderegger auf Anfrage des Aargauer Regionalsenders. Holderegger hält fest, dass es noch viele unbeantwortete Fragen gebe.

Der Basler Rechtsexperte Jascha Schneider-Marfels kommt in einer Facharbeit zum Schluss, dass man Drohnen vom Himmel holen darf, wenn diese tief über dem eigenen Garten kreisen.
Der Basler Rechtsexperte Jascha Schneider-Marfels kommt in einer Facharbeit zum Schluss, dass man Drohnen vom Himmel holen darf, wenn diese tief über dem eigenen Garten kreisen.
Der professionelle Drohnen-Pilot Ueli Liggenstorfer kann den Frust der Drohnen-Gegner verstehen, da sich Hobby-Piloten kaum jemals über die Gesetzgebung informieren.
Der professionelle Drohnen-Pilot Ueli Liggenstorfer kann den Frust der Drohnen-Gegner verstehen, da sich Hobby-Piloten kaum jemals über die Gesetzgebung informieren.
Bruno Gribi, Sprecher der Kantonspolizei Solothurn sagt, dass das Schiessen im eigenen Garten illegal und gefährlich sei.
Bruno Gribi, Sprecher der Kantonspolizei Solothurn sagt, dass das Schiessen im eigenen Garten illegal und gefährlich sei.
Auch Urs Holderegger, vom Bundesamt für Zivilluftfahrt, rät vom Drohnen-Abschuss durch Private ab.
Auch Urs Holderegger, vom Bundesamt für Zivilluftfahrt, rät vom Drohnen-Abschuss durch Private ab.

Für Rechtsanwalt ist Drohnen-Abschuss legitim

Für Jascha Schneider-Marfels ist aber klar, dass der Drohnen-Abschuss legitim ist. Vor allem dann, wenn das Flugobjekt mit der Kamera Aufnahmen macht. Der Basler Rechtsanwalt stellt jedoch klar: «Egal wie sie diese Drohne abwehren, wichtig ist, dass sie keine Menschen gefährden.» Ob Schneider-Marfels Argumente zum Abschuss von Drohnen vor Gericht Bestand hätten, ist schwierig zu beurteilen, denn bisher ist es noch nie zu einem solchen Vorfall gekommen.

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