Obwohl er als arbeitsunfähig galt und IV-Rente bezog, hat ein Luzerner zwei Firmen gegründet und darin gearbeitet. Der Betrug flog auf – dank eines Detektivs.
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Ein Luzerner muss eine zu Unrecht erhaltene IV-Rente zurückzahlen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Luzerner muss 430'000 Franken zurückzahlen, weil er zu Unrecht IV-Rente kassierte.
  • Der Betrug war aufgeflogen, als der Versicherer einen Detektiv auf den Mann ansetzte.
  • Versicherungsdetektive dürfen seit Herbst 2019 legal eingesetzt werden.
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Weil er die IV-Rente unrechtmässig kassiert hat, muss ein Luzerner 430'000 Franken zurückzahlen. Ein Detektiv hatte ihn überführt.

Dieser war von WAS IV Luzern beauftragt worden, nachdem bei dem Luzerner der Verdacht auf Missbrauch aufgekommen war.

Der Mann hatte seit Mitte 1998 nach einem Autounfall wegen Arbeitsunfähigkeit die volle IV-Rente erhalten. 2014 fand ein Detektiv heraus, dass er in der Zwischenzeit wieder arbeitete, schreibt die «Luzerner Zeitung».

Zwei Unternehmen hatte er gegründet und arbeitete auch in beiden – ohne dies der IV-Stelle zu melden.

Detektiv
Versicherungen setzen auf Detektive, um Betrügern auf die Schliche zu kommen. (Symbolbild) - keystone

Das Kriminalgericht verurteilte ihn 2020 wegen Betrugs, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

Zudem sollte er 430'000 Franken zurückzahlen. Der Verurteilte legte Beschwerde gegen den Zeitraum ein, für den die IV-Rente zurückgezahlt werden muss.

Das Kantonsgericht änderte diesen daraufhin noch etwas ab, bestätigte in der Sache aber das Ausgangsurteil.

Einsatz von Detektiven erst seit 2019 legal

Ein Knackpunkt bei diesem Fall war der Einsatz des Detektivs. Versicherungsdetektive gingen zwar von jeher auf die Suche nach Betrügern.

Finden Sie es richtig, dass Detektive eingesetzt werden, um Betrug bei der IV-Rente zu entlarven?

Doch geschah das lange Zeit ohne gültige Rechtsgrundlage, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2016 feststellte. Im Luzerner Fall bestätigte das Bundesgericht jedoch den Detektiv-Einsatz im Jahr 2014.

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