Integrationsunwillige sollen für Zusatzunterricht der Kinder zahlen

Das verlangt der Thurgauer Grosse Rat mit einer Standesinitiative.

klassenzimmer
Blick in ein Klassenzimmer. (Symbolbild) - Keystone

Fremdsprachige, die sich zu wenig um die Integration ihrer Kinder bemühen, sollen die Kosten für den Zusatzunterricht in der Schulsprache selber bezahlen. Dies verlangt der Thurgauer Grosse Rat mit einer Standesinitiative.

Die Standesinitiative würde eine Änderung der Bundesverfassung nötig machen, welche die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts in der Schweiz relativiert. Neu müssten Verursacher die Kosten selber tragen, die sie durch mangelnde Integrationsbemühungen verursachen. Explizit erwähnt würden die Kosten für Zusatzunterricht in der Schulsprache der Kinder oder Übersetzungskosten bei Elterngesprächen.

Der Thurgauer Grosse Rat verabschiedete die Standesinitiative am Mittwoch mit 77 gegen 30 Stimmen. Die SP-Fraktion enthielt sich der Stimme. Dagegen waren die Grünen und die Mehrheit der FDP-Fraktion.

Dass die Standesinitiative eingereicht wird, hatte das Kantonsparlament bereits Ende Oktober beschlossen, indem es eine Motion von rechtsbürgerlichen Ratsmitgliedern überwies. Gegner der Initiative sprachen von Zwängerei.

Auch die Thurgauer Regierung lehnte die Standesinitiative ab. Die heutigen Integrationskonzepte im Thurgau seien zielführender als eine Standesinitiative, die «mit dem zentralen Grundrecht des Kindes auf unentgeltlichen Grundschulunterricht kollidiert».

Vom Bundesgericht zurückgepfiffen

Mit der Standesinitiative versucht der Thurgau auf Umwegen doch noch zu erreichen, was das Bundesgericht Ende 2017 untersagt hatte. Die Lausanner Richter hoben damals Regelungen im Thurgauer Volksschulgesetz auf, wonach die Schulen von den Eltern für Deutschkurse ihrer Kinder und für obligatorische Lager und Exkursionen Beiträge verlangen dürften.

Die Bestimmungen seien unvereinbar mit dem Anspruch auf kostenlosen Grundschulunterricht, wie ihn Artikel 19 der Bundesverfassung (BV) garantiert, heisst es im Bundesgerichtsurteil. Eine Änderung eben dieses Artikels strebt das Thurgauer Parlament nun mit der Standesinitiative an.

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