Der Kanton Zug verlagert die Aufsicht der Willensvollstrecker vom Gemeinde- zum Gerichtsniveau.
Kantonsgerichts in Zug
Das für zivilrechtliche Verfahren verantwortliche Gebäude des Zuger Kantonsgerichts in Zug. - keystone
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Im Kanton Zug geht die Aufsicht über die Willensvollstrecker von den Gemeinden an das Gericht über. Der Kantonsrat hat am Freitag eine Motion aus der Mitte-Fraktion oppositionslos erheblich erklärt.

Willensvollstrecker haben die Aufgabe, den letzten Willen eines Erblassers umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Begünstigten ihr Erbe erhalten. Eingesetzt wird der Willensvollstrecker vom Erblasser, die Erben können ihn nicht absetzen. Er untersteht deswegen einer behördlichen Aufsicht.

Im Kanton Zug werden die Willensvollstrecker von den Gemeinden beaufsichtigt. Meist wird die Aufsicht auf Beschwerde hin aktiv. Allerdings kann sie nur formelle Fragen klären. Dabei geht es etwa um die Eignung oder Vertrauenswürdigkeit des Willensvollstreckers oder um dessen Amtsführung.

Aufsichten und Zuständigkeiten

Für materielle Erbstreitigkeiten muss das Gericht angerufen werden.

Mit der Erheblicherklärung wird nun auch die formelle Aufsicht beim Gericht angesiedelt. Nicht nur im Rat war das Anliegen unbestritten.

Auch die Zuger Gemeinden, die Zuger Justiz und die Zuger Kantonsregierung befürworteten es «einhellig».

Es sei richtig, diese «anspruchsvolle Aufgabe» dem Gericht zu übertragen, sagte Joelle Gautier (GLP).

Normalerweise brauche es gute Gründe, um die Gemeindeautonomie einzuschränken, sagte Michael Riboni (SVP). In diesem Fall lägen solche vor, der Schritt sei nachvollziehbar. Adrian Moos (FDP) staunte, dass die Motion nicht schon früher entstand.

Gemeinden und ihre Herausforderungen

«Die Gemeinden sind nämlich mit dieser Aufgabe überfordert.»

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