In Kirchberg SG ist ein Windpark geplant
Im Kanton St. Gallen startet erstmals das Verfahren für einen Windpark-Sondernutzungsplan – beantragt von der Windenergie Schweiz AG in Kirchberg.

Die Firma Windenergie Schweiz AG hat beim Kanton St. Gallen ein Planungsgesuch für einen Windpark im Gebiet Hamberg/Alvensberg in der Gemeinde Kirchberg eingereicht. Erstmals startet damit das Verfahren für einen Sondernutzungsplan als Grundlage für einen Windpark.
Geplant seien fünf Anlagen mit einer Energieproduktion von etwa 60 Gigawattstunden pro Jahr, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Damit gibt es im Kanton St. Gallen nun ein erstes konkretes Projekt für einen Windpark.
Nach einem längeren Prozess hatte die Regierung im September 2024 im Richtplan insgesamt 15 Gebiete bezeichnet, die für die Nutzung von Windenergie geeignet sind.
Bereits zuvor hatte der Kantonsrat entschieden, dass es für Projekte kantonale und nicht kommunale Sondernutzungspläne braucht.
Nachdem die Voraussetzungen geklärt sind, beginnt nun mit dem Gesuch der Windenergie Schweiz AG ein erstes konkretes Planungsverfahren.
Von Vorprüfung bis Baubewilligung
In der Mitteilung werden die einzelnen Schritte geschildert, die zu einem Baugesuch führen würden. Zuerst finde eine Vorprüfung der Planungsunterlagen statt. Danach werde die Standortgemeinde zu einer Vernehmlassung eingeladen.
Anschliessend starte ein öffentliches Mitwirkungsverfahren, bei dem die Bevölkerung «Meinungen und Hinweise zur Planung» einbringen kann.
Die Rückmeldungen werden im weiteren Planungsverlauf geprüft und führen allenfalls zu Anpassungen. Danach wird der Sondernutzungsplan, die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Baugesuch öffentlich aufgelegt.
Regierung entscheidet über Einsprachen
Allfällige Einsprachen werden von der Regierung behandelt. Sie genehmigt danach den Sondernutzungsplan und ereilt die «Baubewilligung in einem Gesamtentscheid».
Nach der Eröffnung dieses Gesamtentscheids beginne die Frist für die Rechtsmittelverfahren, heisst es in der Mitteilung.
Sobald Baubewilligung und Sondernutzungsplan rechtskräftig seien, könne die Windenergie Schweiz AG mit dem Bau beginnen.