Bis Ende Juni 2022 veröffentlicht das BAG die Verträge zur Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe. Dies geschieht auch im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes.
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Das BAG soll die Verträge mit den Herstellern der Corona-Impfstoffe veröffentlichen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis Ende Juni 2022 sollen die Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe gezeigt werden.
  • Das BAG hat sich bis jetzt gegen eine Veröffentlichung der Verträge gestellt.

Die Verträge zur Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe sollen spätestens bis Ende Juni 2022 zugänglich gemacht werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine entsprechende Verfügung erlassen. Bis dahin sei die Impfstoffbeschaffung des Bundes für das Jahr 2023 abgeschlossen. Dies teilte das BAG auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag mit.

Danach würden die gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahren bei den Herstellern durchgeführt, um die Notwendigkeit allfälliger Schwärzungen abzuklären.

Verhandlungsposition der Schweiz

Mit diesem Vorgehen werde der Abwägung nach einer guten Verhandlungsposition der Schweiz, die im öffentlichen Interesse sei, Rechnung getragen. Gleichzeitig trage dieses Vorgehen auch dazu bei, den Zugang zu den Verträgen im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes zu gewähren.

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Links im Bild steht eine Impfdose vom Impfstoff Biontech, rechts im Bild steht eine Impfdose vom Impfstoff Moderna. - dpa-infocom GmbH

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) hatte dem BAG am 18. Januar im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens empfohlen, die Verträge zu veröffentlichen. Ein Rechtsanwalt hatte zuvor gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu den Impfstoff-Lieferverträgen ersucht.

BAG wollte Verträge nicht veröffentlichen

Der Rechtsanwalt wollte so unter anderem in Erfahrung bringen, was die Impfstoffe bisher gekostet haben. Ebenso, wie viel Geld für die Zukunft dafür budgetiert wurde. Das BAG hatte sich bis dahin gegen eine Veröffentlichung der Verträge gestellt. Die verlangte Offenlegung würde die Interessen der Schweiz für laufende und künftige Verhandlungen schwächen, hiess es dazu zur Begründung.

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Das BAG stellte sich anfänglich gegen eine Veröffentlichung der Verträge. - sda - KEYSTONE/MARCEL BIERI

Über die Veröffentlichung der Verträge hatte auch das Parlament bei der letzten Revision des Covid-19-Gesetzes im vergangenen Winter debattiert. Der Nationalrat hätte die Veröffentlichung gewünscht, mit Rücksicht auf den Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen. Der Ständerat war jedoch dagegen und setzte sich in der Einigungskonferenz durch.

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