Immer mehr Schweizer importieren Fälschungen. Auch wenn sie für den Eigengebrauch sind, können die Original-Hersteller Schadenersatz fordern.
Fälschung
Eine gefälschte Tasche steht in einem Laden. Immer öfters finden die Produkte den Weg in die Schweiz. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zahl der beschlagnahmten Fälschungen in der Schweiz nimmt zu.
  • Hersteller können Schadenersatzforderungen an die Käufer stellen.
  • Durch Fälschungen entgehen der Schweiz Steuereinnahmen im Millionen-Bereich.
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Sie sind verlockend: die fast identisch aussehenden gefälschten Taschen von Louis Vuitton oder die gefälschten Gucci-Sneaker zum Schnäppchenpreis im Internet. Doch Käufer müssen aufpassen: Es könnte Post vom Anwalt der Luxus-Marken kommen. Darüber berichtet «Kassensturz/Espresso» von SRF.

Auf die gefälschte Ware aufmerksam gemacht, werden die Hersteller vom Zoll. Im Paketpost-Zentrum Müllingen bei Zürich beispielsweise wird Jagd auf Fake-Produkte gemacht. Doch all die zig tausenden Pakete könnten nicht kontrolliert werden. Man müsse sich auf Stichproben beschränken, sagt Tanja Brunner, die Leiterin des Zürcher Zolls.

Zoll
Ein Zollbeamter kontrolliert ein Paket. Befindet sich darin eine Fälschung? - keystone

Sie gibt auch zu, dass «ein grosser Anteil an uns vorbeigeht». Man gebe jedoch sein Bestes, um die richtigen Pakete auszusortieren.

Gefundene Produkte, die möglicherweise eine Fälschung sind, werden zurückbehalten. Im vergangenen Jahr geschah dies mit 7964 Produkten, 2019 waren es noch bloss 2905. Zugenommen hat auch der Anteil Junger, die in einer Umfrage angaben, absichtlich Fälschungen gekauft zu haben.

Der Inhaber der Markenrechte wird über die möglichen Fälschungen informiert. Entscheidet er dann, dass es in der Tat eine Kopie ist, kann er Massnahmen ergreifen. So kann er beispielsweise Schadenersatzforderungen stellen. «Kassensturz/Espresso» erhält immer wieder Meldungen von Empfängern der Post der Anwälte von Louis Vuitton und Co.

Fakes
Der Handel mit Fake-Produkten floriert weltweit. - keystone

Der Import von gefälschten Produkten für den Eigengebrauch ist in der Schweiz verboten. Die Forderungen der Hersteller sind dadurch rechtens. Doch laut dem Konsumentenschutz-Magazin werden sie oftmals zu hoch angesetzt.

Dass Hersteller unter den billigen Kopien aus dem Ausland leiden, zeigt das Beispiel des Schweizer KMU Felco. Das Neuenburger Unternehmen produziert Gartenscheren und verkauft sie in über 120 Ländern. Doch billige Fälschungen schaden ihm.

Haben Sie auch schon absichtlich eine Fälschung gekauft?

Millionen von Franken an Einnahmen würden entgehen, sagt Geschäftsführer Nabil Francis zu «Kassensturz/Espresso». Zudem schade es dem Image – «und was noch wichtiger ist: Hier werden Menschen betrogen».

Steuerausfälle von 188 Mio. Franken in der Schweiz wegen Fälschungen

Optisch lassen sich Original und Kopie kaum auseinanderhalten. Beim Gebrauch zeige sich aber die schlechte Qualität. Käufer, die auf Amazon auf die Fälschung reingefallen sind, würden sich dann bei Felco beschweren. Mit dem Online-Händler gehen die Neuenburger nun gegen die Fälscher vor.

Auch andere Schweizer Firmen sind betroffen. Laut einer Schätzung des Instituts für geistiges Eigentum sind im Jahr 2023 rund 11'000 Arbeitsplätze den Fälschungen zum Opfer gefallen. Die Steuerausfälle werden auf 188 Millionen Franken geschätzt.

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