Bestraft werden sollen «schlechte Muslime». Der Fall um einen jungen Imam steht vor dem Zürcher Obergericht.
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Die Männer hatten laut Anklage am Abend des 22. November 2016 zwei andere Moscheebesucher festgehalten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksgericht verurteilte einen Imam der An'Nur-Moschee in Winterthur ZH.
  • Nun wird der Fall am Obergericht in Zürich aufgerollt.

Der junge Imam, der in der An'Nur-Moschee in Winterthur ZH zur Gewalt an «schlechten Muslimen» aufgerufen hat, steht heute Freitag vor dem Zürcher Obergericht. Das Bezirksgericht verurteilte ihn vor einem Jahr zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einem Landesverweis.

In der mittlerweile geschlossenen An'Nur-Moschee rief der 26-jährige Äthiopier im Oktober 2016 dazu auf, Muslime, die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen. Bestraft werden sollten auch jene, die nicht fünf Mal am Tag beten, sondern Gebete «zusammenlegen».

«Ein ahnungsloser Asylbewerber»

Vor dem Bezirksgericht hatte der Anwalt des Vorbeters argumentiert, sein Mandant habe keinerlei vertiefte Koran-Kenntnisse. Die Predigt habe er mit Textbausteinen aus dem Internet zusammengestellt. Dass der junge Mann, ein «ahnungsloser Asylbewerber», ins Visier der Ermittler geriet, begründete der Anwalt mit dem öffentlichen Druck.

Das Gericht folgte jedoch weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft und bestrafte ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie 10 Jahren Landesverweis. Die Anklage hätte ihn lieber für weitere fünf Jahre, also insgesamt 15 Jahre, weg gewiesen.

Diese Predigt war Auslöser für die Moschee-Razzia und schliesslich für den grossen An'Nur-Prozess vom Oktober. Dabei standen zehn Männer vor dem Bezirksgericht Winterthur ZH, weil sie in der Moschee auf zwei Gläubige losgingen, sie bespuckten und verprügelten.

Die Angreifer waren überzeugt, dass die Opfer Aufnahmen dieser Predigt einem Journalisten weitergegeben hatten. Acht der zehn Beschuldigten wurden zu bedingten Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verurteilt. Zwei von ihnen erhielten zudem einen Landesverweis.

Nächster Extremisten-Prozess am Montag

Bereits Anfang Dezember steht der nächste Extremisten-Prozess an: Vor dem Bezirksgericht Winterthur ZH müssen sich am kommenden Montag mehrere Minderjährige wegen Unterstützung der Terrororganisation IS verantworten. Was den Jugendlichen genau vorgeworfen wird, gibt das Gericht erst beim Prozess bekannt.

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