Zürcher Obergericht bestätigt Gefängnisstrafe gegen An' Nur Imam

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    Zürich,

    Das Zürcher Obergericht bestätigt die Strafe gegen den Imam derAn' Nur Moschee. Der Verurteilte wandert 18 Monate hinter Gitter.

    Ein Imam der An'Nur-Moschee verbreitete Hass.
    Ein Imam der An'Nur-Moschee verbreitete Hass. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Zürcher Obergericht verurteilt den Hassprediger der An'Nur Moschee.
    • Es bestätigt damit das vorinstanzliche Urteil.
    • Dieses lautet auf 18 Monate Gefängnis und zehn Jahre Landesverweis.

    Das Zürcher Obergericht hat den ehemaligen Vorbeter der Winterthurer An'Nur-Moschee am Freitag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der 26-jährige Äthiopier wird zudem für 10 Jahre des Landes verwiesen.

    Aussage verweigert

    Die Befragung des Ex-Imams der Winterthurer An'Nur-Moschee war heute Freitagmorgen nach einer halben Stunde bereits vorbei. Der 26-jährige Äthiopier, der wegen Hasspredigten und der Verbreitung von IS-Gewaltdarstellungen angeklagt ist, verweigerte vor dem Zürcher Obergericht jegliche Aussage.

    Er habe den Behörden schon zu einem früheren Zeitpunkt alles erzählt, sagte der Beschuldigte in der Befragung. Es gebe deshalb nichts mehr zu sagen. Der 26-Jährige wollte nicht einmal Angaben zu seinem Geburtsort machen. Er lasse lieber seinen Verteidiger reden. Dieser fordert für ihn einen Freispruch sowie eine Entschädigung.

    Bedingte Freiheitsstrafe und Landesverweis

    Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den tiefgläubigen Muslim vor einem Jahr zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einem zehnjährigen Landesverweis, der wegen des Weiterzugs ans Obergericht aber noch nicht vollzogen wurde. Der Beschuldigte sitzt aber bereits im Zürcher Flughafengefängnis in Ausschaffungshaft.

    Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Oktober 2016 eine Hasspredigt in der An'Nur-Moschee gehalten zu haben. Er rief dazu auf, Muslime die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen. Bestraft werden sollten auch jene, die nicht fünf Mal am Tag beten.

    Predigt aus dem Internet

    Auf Facebook teilte er zudem Aufnahmen von IS-Gräueltaten. Auf den Videos und Bildern sind Leichen und abgetrennte Gliedmassen zu sehen, darunter etwa ein abgetrennter Kopf in einem Kochtopf.

    Der amtliche Verteidiger argumentierte beim erstinstanzlichen Prozess, dass sein Mandant keinerlei vertiefte Koran-Kenntnisse habe. Die Predigt habe er mit Textbausteinen aus dem Internet zusammengestellt. Dass der junge Mann, ein «ahnungsloser Asylbewerber», ins Visier der Ermittler geriet, begründete der Anwalt mit dem öffentlichen Druck.

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