Im Kanton Aargau ist geplant, die Familienzulage um zehn Franken über den landesweiten Mindestbetrag von 200 Franken pro Monat zu erhöhen.
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Der Kanton Aargau plant eine Familienzulage um zehn Franken. - keystone
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Im Kanton Aargau soll die Familienzulage vom schweizweiten Mindestansatz von 200 Franken pro Monat um zehn Franken erhöht werden. Das hat der Regierungsrat dem Parlament beantragt. Die Erhöhung ist laut Regierungsrat «sinnvoll und finanziell tragbar».

Die Mehrkosten betragen knapp 17 Millionen Franken. Die Zulagen erhöhen das frei verfügbare Einkommen von Familien, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag dem Grossen Rat zugestellten Vorlage zur Revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen.

Familienzulage als Teil sozialer Sicherheit

Die Familienzulage sei ein Teil der sozialen Sicherheit. Die Erhöhung habe eine finanzielle Mehrbelastung der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden sowie des Kantons und der Gemeinden zur Folge. In 21 Kantonen ist die Familienzulage höher als im Aargau.

Die Familienzulage wird für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ausgerichtet. Die Zulage beträgt 200 Franken pro Monat.

Ausbildungszugabe auf Bundesebene Minimum

Die Ausbildungszugabe für Jugendliche liegt im Aargau mit 250 Franken pro Monat auf dem vom Bund vorgegebenen Minimum. Die Erhöhung der Familienzulage um zehn Franken sei kein Teuerungsausgleich, hält der Regierungsrat fest.

Eine solche Anpassung nehme jeweils der Bund vor. Wenn der Grosse Rat der Erhöhung zustimmt, so gilt der höhere Ansatz ab Anfang 2026.

Transparenz und Wettbewerb bei Ausgleichskassen

Der Regierungsrat will mit der Revision auch die Transparenz der 45 Ausgleichskassen verbessern. Sie sollen künftig die Kennzahlen veröffentlichen müssen. Dies schaffe Transparenz und stärke den Wettbewerb zwischen den Familienausgleichskassen, hiess es.

Die Familienzulagen für Erwerbstätige werden durch Beiträge von Arbeitgebenden und von Selbständigerwerbenden finanziert. Dabei tragen die Unternehmen die finanzielle Hauptlast.

Mehrbelastung für Arbeitgeber und Kanton

Bei der geplanten Erhöhung entstehen den Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden jährliche Mehrkosten in Höhe von 15,1 Millionen Franken.

Der Kanton finanziert die Familienzulagen für Nichterwerbstätige vollumfänglich. Eine Erhöhung führt gemäss Regierungsrat zu Mehrkosten von 300'000 Franken.

Zudem rechnet er als Arbeitgeber bei einer Zulagenerhöhung mit Mehrkosten von 1,1 Millionen Franken.

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