Höherer Mindestlohn für Zürcher Stadtangestellte

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Der Zürcher Stadtrat will den Mindestlohn für städtische Angestellte erhöhen: Die Lohnuntergrenze für alle Funktionen soll neu bei monatlich 4100 Franken brutto liegen, anstatt wie bisher bei 3655 Franken.

    Diezi
    Der neue Arboner Stadtpräsident Dominik Diezi verzichtet auf eine vom Stadtrat vorgeschlagene Lohnerhöhung. (Symbolbild) - Pixabay

    Zudem soll im Rahmen einer Teilrevision des Personalrechts das städtischen Lohnsystems weiterentwickelt werden, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.

    Die neue Regelung biete dem städtischen Personal im Vergleich zur aktuellen Lösung eine individuelle, marktnahe sowie «noch gerechtere» Entlöhnung und Lohnentwicklung, schrieb der Stadtrat. Auch werde die Marktfähigkeit der städtischen Löhne verbessert.

    Konkret soll etwa die anrechenbare Berufserfahrung von 15 auf 25 Jahre erhöht werden. Die Ausweitung bringe neue Perspektiven in der Lohnentwicklung für Mitarbeitende mit hoher Erfahrung und ein zusätzliches Lohnpotenzial für alle Mitarbeitenden.

    Neu wird zudem die automatisierte Lohnsteuerung aufhoben. Die Lohnentwicklung wird vom Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräch entkoppelt, so wie es eine Motion aus dem Gemeinderat verlangt. Der Entscheid über Lohnerhöhungen wird künftig durch die Führungspersonen gefällt.

    Hingegen wird am Grundkonzept des städtischen Lohnsystems festgehalten, wonach sich das Salär zusammensetzt aus dem Funktionslohn sowie einem Erfahrungs- und Leistungsanteil. Das System stellt laut der Stadtregierung die Lohngerechtigkeit der städtischen Löhne sicher und damit den Anspruch «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit».

    Die Umstellung auf die neue Lohnsteuerung erfolgt kostenneutral. Jedoch sollen während einer Einführungsphase von vier Jahren zusätzlich jährlich 6 Millionen Franken budgetiert werden, damit die neue Lohnentwicklung zügig umgesetzt werden kann.

    Als nächstes wird sich mit dem neuen Lohnsystem der Gemeinderat befassen. Ab wann das weiterentwickelte Lohnsystem in Kraft tritt, legt der Stadtrat nach dem Beschluss der Parlamentes fest.

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