Am Sonntag hat der Bundesrat neue Corona-Massnahmen vorgestellt. Beim Verstoss gegen die verordnete Maskenpflicht drohen hohe Bussen.
Maskenpflicht
Mitarbeiterinnen eines Supermarkts mit Schutzmasken. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat am Sonntag neue Corona-Massnahmen verhängt.
  • Darunter ist auch eine landesweite Maskenpflicht.
  • Ein Verstoss gegen diese Regel kann mit bis zu 10'000 Franken bestraft werden.

Verstösse gegen die Maskenpflicht können gestützt auf das Epidemiengesetz mit Busse bis 10'000 Franken bestraft werden. Auch fahrlässige Verstösse sind strafbar und können mit Busse bis 5000 Franken geahndet werden. Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone, wie die Bundesbehörden am Sonntag bekannt gaben.

Man habe über landesweit einheitliche Ordnungsbussen diskutiert, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Die waren im Frühjahr aufgrund von Notrecht möglich. Aktuell bestünde aber die «besondere Lage». Deshalb seien meist die kantonalen Staatsanwaltschaften zuständig.

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Bundesrat Alain Berset spricht einer ausserordentlichen Medienkonferenz zu den verschärften Corona-Massnahmen, am Sonntag, 18. Oktober 2020, im Bundeshaus in Bern. - Keystone

Ein Ladenbesitzer kann selber entscheiden, ob er Anzeige erstatten will, wenn jemand keine Maske trägt. Die Polizei hat eine Anzeigepflicht, wenn sie mutmassliche Verstösse gegen die Maskentragpflicht feststellt.

Michael Gerber vom Rechtsdienst des Bundesamts für Gesundheit (BAG) führte weiter aus: «Es stellt sich die Frage, ob jeder Verstoss bestraft werden muss.» Wie immer gelte das Verhältnismässigkeitsprinzip im Strafrecht.

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