Hirslanden-Klinik erhält gegen St. Galler Regierung teilweise Recht

    Keystone-SDA
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    Stadt St. Gallen,

    Die St. Galler Regierung muss nochmals über ihren Leistungsauftrag im Bereich Herzchirurgie an die Klinik Hirslanden befinden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Klinik gutgeheissen, die lediglich einen bis Ende 2018 befristeten Auftrag erhalten hatte.

    Privatklinikgruppe Hirslanden
    Das Eingangsschild der Klinik Hirslanden. - keystone

    Der mit Regierungsbeschluss vom Juni 2017 erteilte Leistungsauftrag war an die Auflage geknüpft, dass die Klinik den Anteil an grundversicherten Patientinnen und Patienten aus dem Kanton St. Gallen gegenüber jenen mit Zusatzversicherung erhöhen müsse. Würde dies bis Mitte 2018 nicht geschehen, sollte der Leistungsauftrag Ende 2018 auslaufen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, es sei zulässig, Auflagen für den Anteil an Grundversicherten zu machen. Dies verstosse - entgegen der Ansicht der Klinik Hirslanden - weder gegen die Wirtschaftsfreiheit, noch werde damit die Rechtsgleichheit verletzt.

    Mit der Vorgabe für einen Mindestanteil werde vielmehr die Aufnahmepflicht durchgesetzt, was im Krankenversicherungsgesetz vorgesehen sei. Zudem werde eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet.

    Gutgeheissen wurde die Beschwerde jedoch, weil unklar ist, auf welcher Zahlenbasis dieser Mindestanteil genau berechnet werden soll. Damit sei für die Klinik Hirslanden nicht ersichtlich, was sie zu tun habe, um den Leistungsauftrag nicht zu verlieren.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschluss der St. Galler Regierung deshalb aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an diese zurückgewiesen. (Urteil C-4231/2017 vom 16.07.2019)

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