Herdschwand Abriss muss neu vergeben werden

Keystone-SDA
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Emmen,

Die Gemeinde Emmen hat den Auftrag zum Rückbau des ehemaligen Altersheims Herdschwand nicht korrekt vergeben.

Das Kantonsgericht in Luzern.
Das Kantonsgericht in Luzern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Luzerner Kantonsgericht hat Mängel bei der Herdschwand-Abriss-Vergabe festgestellt.
  • Das Gericht hob die Zuschlagsverfügung auf.

Über das Urteil, das das Kantonsgericht am 6. November 2018 fällte, hat am Freitag das Online-Portal Zentralplus berichtet. Der Entscheid ist wegen des Fristenstillstands beim Bundesgericht über die Feiertage noch nicht rechtskräftig, wie das Kantonsgericht auf Anfrage mitteilte.

Die Stimmberechtigten von Emmen hatten im März 2018 dem Abriss des leerstehenden Betagtenzentrums zugestimmt. Im August 2018 erteilte die kommunale Baudirektion nach einer Ausschreibung den Zuschlag einer Bauunternehmung zum Preis von netto 975'000 Franken.

Offizielle Besichtigung geschwänzt

Eines der drei Bauunternehmen, das in der Ausschreibung unterlegen war, reichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein. Es machte geltend, dass das siegreiche Unternehmen nicht am Besichtigungstermin vom 19. Juli 2018 teilgenommen habe, obwohl dieser in der Ausschreibung für obligatorisch erklärt worden sei.

Das Kantonsgericht gab der Beschwerdeführerin recht. Die Gemeinde Emmen habe bei der Vergabe den Umstand nicht berücksichtigt, dass das Unternehmen dem obligatorischen Besichtigungstermin unentschuldigt ferngeblieben sei und diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt habe, heisst es im Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Die Gemeinde machte vor Gericht geltend, dass das von ihr berücksichtigte Bauunternehmen das Abbruchobjekt sehr wohl besichtigt habe, nämlich fünf Tage später an einem Ersatztermin. Damit habe auch dieses Unternehmen über die nötigen Erkenntnisse für eine Offerte gehabt.

Ungleich behandelt

Die Kantonsrichter stuften aber dieses Vorgehen als nicht korrekt ein. Bei der Ausschreibung habe es keinen Vermerk auf die Möglichkeit einen Ersatztermin gegeben. Mit dem nachträglich eingeräumten Besichtigungstermin sei einem Anbieter ein Vorteil gewährt worden.

Die Gemeinde verstiess damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Wettbewerbsneutralität. Es sei bei dem von Emmen gewählten Vorgehen nicht sichergestellt, dass die interessierten Baufirmen an den verschiedenen Begehungen die gleichen Informationen erhalten würden, heisst es in dem Urteil.

Die Gemeinde Emmen muss nun den Zuschlag für die Rückbauarbeiten neu erteilen. Das Gericht kritisierte im Urteil auch die starke Bewertung des Preises, obwohl dieses Kriterium erst als drittes von sechs Kriterien in der Ausschreibung genannt worden ist. Die Gemeinde muss ferner die amtlichen Kosten von 5000 Franken übernehmen und der Beschwerdeführerin eine Parteienentschädigung von 4000 Franken zahlen.

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