Am Mittwoch stand eine 34-jährige Frau vor dem Bezirksgericht Bülach, um sich wegen häuslicher Gewalt zu verantworten.
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Ein Gericht. (Symbolbild) - keystone
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Eine 34-jährige Frau hat sich am Mittwoch wegen häuslicher Gewalt gegenüber ihrem Ehemann und wegen weiteren Delikten vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten müssen. Das Urteil wird am Donnerstag publiziert.

Die angeklagten Delikte datieren aus den Jahren 2021 und 2022. Laut Anklage soll die Frau zweimal mit einem Küchenmesser auf ihren Ehemann losgegangen sein und ihn verletzt haben.

Immer wieder habe sie mündlich oder per Kurznachricht schwere Drohungen, auch Todesdrohungen, ausgestossen. Oder sie habe mit Suizid gedroht.

Ein Kontakt- und Rayonverbot habe sie ignoriert. Der Ehemann verständigte schliesslich die Behörden.

Neue Beziehung führt zu weiterem Ärger

Er habe einfach Ruhe gewollt für sich und die Kinder, sagte die Verteidigerin vor Gericht. Die beiden leben mittlerweile in Trennung.

Im April 2022 lernte sie einen anderen Mann kennen. Diesen soll sie unter anderem mit Dutzenden Telefonanrufen und Kurzmitteilungen belästigt, ihn bedroht, beschimpft und tätlich angegangen haben.

Schliesslich verleumdete sie ihn wider besseres Wissen per E-Mail bei seinem Arbeitgeber und zeigte ihn wegen angeblicher Sexualdelikte an. Ein daraufhin eröffnetes Strafverfahren gegen den Mann wurde drei Monate später eingestellt.

Vor Gericht trat die kleine, kindlich wirkende Beschuldigte sehr zurückhaltend auf.

Die Angeklagte und ihre Zukunft

Auf Fragen zu ihrer Person gab sie beflissen Auskunft. Seit sie inhaftiert ist, hat sie kaum Kontrakt zu ihren Kindern.

Sie wolle ihnen nicht zumuten, sie im Gefängnis besuchen zu müssen, sagte sie. Telefonate zu organisieren, sei kompliziert. Einmal habe sie einen Brief geschrieben.

Zu ihren Zukunftswünschen befragt, sagte sie, «sie möchte lieb und nett sein» und straffrei ein «normales schönes Leben führen». Was sie arbeiten werde müsse «dann noch schauen». Eine Ausbildung hat die Frau nicht auch Arbeitserfahrung kann sie nicht vorweisen.

Sobald es um die vorgeworfenen Delikte ging, machte die Beschuldigte von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Damals habe Alkoholprobleme gehabt, fast täglich sei betrunken gewesen.

Das psychiatrische Gutachten stellte denn auch eine Alkoholabhängigkeit fest.

Forderungen der Staatsanwaltschaft

Dazu kämen eine emotionale Instabilität und mangelhafte Fähigkeiten zum Umgang mit Emotionen. Sie versprach, dass den Alkohol künftig völlig weglassen werde.

Der Staatsanwalt verlangt neben einer bedingten Geldstrafe und einer Busse eine dreijährige Freiheitsstrafe während der die Schweizerin eine ambulante Therapie absolvieren soll. Alternativ wäre die Freiheitsstrafe zu Gunsten einer stationären Massnahme zur Suchtbehandlung aufzuschieben.

Die Verteidigerin plädierte für weitgehende Freisprüche. Was ihre Mandantin getan habe, sei natürlich nicht in Ordnung, aber strafrechtlich relevant sei das meiste nicht.

Zu verurteilen sei die Frau für einige minderschwere Delikte.

Das Urteil steht noch aus

Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten, welche sie bereits abgegolten habe. Die Schweizerin befindet sich seit Mai 2022 in Haft beziehungsweise im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Laut Gutachter hätte eine stationäre Massnahme mehr Erfolgsaussichten als eine ambulante. Die Beschuldigte wehrt sich allerdings dagegen.

Gemäss dem Psychiater sei es aber einen Versuch wert, eine ambulante Therapie zusätzlich zu einer Beistandschaft anzuordnen, womit die Frau einverstanden wäre. Das Bezirksgericht wird das Urteil am Donnerstagvormittag publizieren.

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