Hat dieser Mann den Job nicht gekriegt, weil er schwul ist?
Wurde ein schwuler Mann aus Winterthur wegen seiner sexuellen Orientierung in einem Bewerbungsprozess diskriminiert?

Das Wichtigste in Kürze
- José Adelmo de Barros ist homosexuell und lebt mit seinem Mann in Winterthur.
- Er ist überzeugt, dass er in einem Bewerbungsprozess wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert wurde.
- Das betroffene Unternehmen weist den Vorwurf zurück.
Es gehe um Gerechtigkeit, um Gleichbehandlung und um Transparenz, sagt José Adelmo de Barros.
«Meine Motivation, diesen Fall an die Öffentlichkeit zu bringen, geht weit über meine persönliche Situation hinaus. Mir ist bewusst, dass viele Menschen Diskriminierung erleben, häufig im Stillen, und dass die Folgen verheerend sein können», sagt der homosexuelle Brasilianer, der heute mit seinem Mann in Winterthur lebt.
Genau seine sexuelle Orientierung sei ihm in einem Bewerbungsverfahren zum Nachteil geworden. Er spricht von Diskriminierung.
Bereits Fotos gemacht
Im September 2026 bewarb sich José Adelmo de Barros bei Vebego um eine Arbeitsstelle im Bundesasylzentrum in Zürich. Vebego übernimmt als privater Dienstleister das Facility-Management im Bundesbetrieb.

Am 23. September sei er ins Bundesasylzentrum eingeladen worden. Dort konnte er sich mit dem künftigen Arbeitsplatz vertraut machen, die Arbeitskleidung anprobieren und es wurden Fotos für den Mitarbeiterausweis gemacht.
Eine mündliche Zusage im Vorfeld machte ihn sicher: Er hatte die Stelle. Doch dann kam der Schock: Vor Ort sagte ihm eine Vebego-Mitarbeiterin, dass er die Stelle nicht bekomme.
«Der Grund sei, dass ich homosexuell sei und mit einem Mann verheiratet bin. Sie sagte mir dies ausdrücklich und in klaren Worten. Gleichzeitig erklärte sie mir, dass es nicht ihre eigene Entscheidung sei, sondern dass sie lediglich die Anweisung ihrer Vorgesetzten weitergebe. Sie wirkte dabei selbst betroffen und entschuldigte sich», so José Adelmo de Barros.
Stutzig machte ihn der Ablauf, denn am selben Tag forderte Vebego weitere Unterlagen zu seinem Ehepartner an. «Ich übermittelte diese Unterlagen, und nur wenige Minuten später erhielt die Mitarbeiterin nach meiner Wahrnehmung einen Anruf von ihrer übergeordneten Vorgesetzten. Kurz darauf kam die Absage der Mitarbeiterin», so José de Barros.
Der Vorfall lässt ihn nicht mehr los. «Diese Erfahrung hat mich psychisch stark belastet. Etwas Vergleichbares habe ich noch nie erlebt, nicht einmal in meinem Herkunftsland.»
Er hat eine formelle Beschwerde eingereicht.
Interne Besetzung
Den Vorwurf von Diskriminierung weist Vebego auf Anfrage zurück. «Die sexuelle Orientierung von Bewerbenden spielt bei Vebego keine Rolle und hatte auch in diesem Fall keinen Einfluss auf die Entscheidung.»
Schwierig zu beweisen
Wenn im Jahr 2026 jemand das Gefühl hat, wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert zu werden, dann läuft definitiv etwas falsch. Das darf nicht sein! Die Geschichte von José Adelmo de Barros zeigt aber auch exemplarisch, wie schwierig es ist, zu beweisen, dass überhaupt ein Fall von Diskriminierung vorliegt. Kein Unternehmen wird öffentlich sagen, dass homosexuelle Menschen unerwünscht sind. Im Gegenteil: Die Firma Vebego schreibt in ihren Leitlinien ausdrücklich, dass Vielfalt zur Unternehmenskultur gehört und erwähnt auch, dass die sexuelle Orientierung keine Rolle spiele. Die Absage habe andere Gründe. Dass eine Firma überhaupt Unterlagen von einem Ehepartner verlangt, mag in Bereichen wie dem Bundesasylzentrum zwar üblich sein; für mich geht das aber zu weit. Am Ende steht in diesem Fall Aussage gegen Aussage. Vielleicht liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen. Diskriminierung geschieht im Alltag oft im Kleinen. Viele Betroffene schweigen aus Angst vor Repressalien. Nicht so José Adelmo de Barros. Er macht seine Geschichte öffentlich und setzt sich so für Gleichberechtigung ein. Dabei handelt es sich keineswegs um eine Bagatelle. Wer die Grenze überschreitet und jemanden wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert, kann sich strafbar machen. Die Schweizer Stimmberechtigten haben 2020 die Erweiterung der Strafnorm gegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung deutlich angenommen. 2024 bestätigte das Bundesgericht erstmals eine Verurteilung nach dieser Strafnorm.
Sandro Portmann, Redaktionsleiter Winterthurer Zeitung
Im Rahmen des Rekrutierungsprozesses sei es zu einer Überschneidung mit einer internen Besetzung derselben Funktion gekommen. «In der Folge wurde entschieden, die Position intern zu besetzen. Der Entscheid stand in keinem Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung oder dem Privatleben des Bewerbers», heisst es bei Vebego.
Das Unternehmen stehe für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld.
Dass Bewerbende zur Kleideranprobe kommen und Fotos gemacht werden, sei nicht unüblich. «Im konkreten Fall waren diese Schritte erforderlich, damit die Sicherheits- und Zutrittsvoraussetzungen für die Durchführung der Probearbeit im Bundesasylzentrum erfüllt werden konnten», heisst es bei Vebego.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in der «Winterthurer Zeitung» erschienen.








