Ein verurteilter Pädophiler wird mit Kinderpornos im Knast erwischt. Seine Haftstrafe wurde deswegen um drei Monate verlängert.
saxerriet
Blick in eine Zelle in der Strafanstalt Saxerriet, wo ein Häftling mit Kinderpornos erwischt wurde. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Häftling wurde im Gefängnis Saxerriet mit Kinderpornos erwischt.
  • Er sagt, er habe die Dateien vor dem Antritt seiner Haftstrafe erhalten.
  • Laut der Gefängnisdirektorin werden alle privaten Computer kontrolliert.
Ad

Wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind und Pornografie wurde ein Deutscher zu 4 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Er hat die vierjährige Tochter seiner Partnerin missbraucht und Bilder sowie Videos davon erstellt. Seit der Verurteilung sitzt er im Gefängnis Saxerriet in Sennwald SG.

Während des Prozesses beteuerte der heute 58-Jährige, er habe keine pädophilen Neigungen. Dateien, die nun auf seinem Computer und einer externen Festplatte im Gefängnis gefunden wurden, deuten auf das Gegenteil hin. Darüber berichtet das «Tagblatt».

Saxerriet
Die Haftanstalt Saxerriet in Sennwald SG. - keystone

So geht aus einem Strafbefehl der St.Galler Staatsanwaltschaft hervor, dass der Mann kinder- und tierpornografische Bilder und Videos auf seinem Laptop hatte. Auch Bildmaterial von Gewaltdarstellungen mit Minderjährigen wurden gefunden.

Der Beschuldigte gibt an, er habe die Bilder vor Jahren über «Telegram» erhalten und nicht während seines Knast-Aufenthalts. Auch eine Weiterleitung des Materials dementiert er.

Dass Letzteres nicht stattfand, bestätigt die Staatsanwaltschaft. Er habe es «ausschliesslich zwecks Eigenkonsum» besessen. Wann er es aber erhalten hat, liesse sich nicht nachweisen.

Häftlinge dürfen kontrollierten und versiegelten Laptop besitzen

Doch wie kommt es überhaupt, dass ein Häftling einen Laptop besitzt? Barbara Looser, die Direktorin der Strafanstalt Saxerriet, klärt auf: «Eingewiesene Personen dürfen einen Antrag für die Nutzung eines persönlichen Laptops stellen.» Es gibt aber auch Einschränkungen.

So ist der Internet-Zugang verboten, die Geräte werden geprüft und die Aufnahmefunktion versiegelt. Dies wird nach einem Hafturlaub erneut getan. Auch regelmässige Stichproben und Kontrollen würden durchgeführt. Dennoch komme es immer wieder zu Regelverstössen und manchmal zu strafbaren Handlungen, so Looser.

Finden Sie es richtig, dass Häftlinge einen Computer besitzen dürfen?

Diese würden stets gemeldet. Im Falle des 58-jährigen Deutschen führte dies dazu, dass seine Haftstrafe um drei Monate verlängert wurde.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

InternetComputerHaft