Gutachter sieht in Mels keine psychische Störung des Beschuldigten
Ein neues Gutachten zum Regenschirm-Mordfall sorgt für Aufsehen. Der Gutachter kam zum Schluss, dass der Beschuldigte eine «unauffällige Grundpersönlichkeit» habe.

Vor dem Kreisgericht in Mels SG hat am Donnerstag die Verhandlung zu einem Tötungsdelikt mit einem Schirm als Tatwaffe begonnen. Im Zentrum steht dabei ein neues Gutachten über die Schuldfähigkeit des Beschuldigten.
Ein heute 22-jähriger Mann soll laut Anklage vor mehr als drei Jahren einen 45-jährigen Italiener nach starkem Alkoholkonsum mit einem Regenschirm in die Augen gestochen und ihn tödlich verletzt haben.
Gutachter enthüllt erschreckende Details
Ein erster Prozess am Kreisgericht in Mels von Anfang 2024 endete ohne Urteil. Die Richter verlangten ein neues Gutachten zur Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Am Donnerstag ging es zu Beginn der Verhandlung um dieses Gutachten.
Der Gutachter kam zum Schluss, dass der Beschuldigte eine «unauffällige Grundpersönlichkeit» habe. Der damals 19-Jährige habe zum Tatzeitpunkt jedoch eine «akute Alkoholintoxikation» aufgewiesen. Er sei deshalb nicht mehr in der Lage gewesen, die «notwendige Einsicht zu erhalten über das Unrecht seines Handelns».