Agglo Zürich

    Gubrist-Tunnel: Töff-Fahrer rast mit 160km/h an Polizeiauto vorbei!

    Dennis Kittler
    Dennis Kittler

    Dietikon,

    Ein Töff-Fahrer wird für eine Raser-Fahrt im Gubrist-Tunnel verurteilt. Die Polizei filmte staunend mit.

    Der Motorradraser ging der Polizei mit 90 km/h mehr als erlaubt ins Netz. (Symbolbild)
    Der Töff-Raser überholte auch eine Zivilstreife der Polizei, die seine Fahrt auf Video aufnahm. (Symbolbild) - sda - Kantonspolizei Zürich

    Das Wichtigste in Kürze

    • Mit bis zu 170 km/h ist ein Töff-Fahrer durch den Gubrist-Tunnel gerast.
    • Dabei überholte er im Tunnel sogar ein Polizeiauto.
    • Ein Gericht spricht eine bedingte Freiheitsstrafe gegen den Raser aus.

    Mit 170 km/h auf der Überholspur, dann ein Auto rechts mit 160 km/h überholt und mit 150 km/h weiter: Ein Töff-Fahrer hat es im Gubrist-Tunnel krachen lassen. Im negativen Sinne natürlich.

    Jetzt musste sich der 30-jährige Serbe für seine Skandl-Fahrt vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten.

    Zum Verhängnis wurde ihm, dass es sich bei dem Auto, das er rechts überholte, um eine Zivilstreife handelte. Die Polizisten zeichnete seine Raserfahrt an eine Septembermorgen 2023 sogar auf Video auf.

    Dritte Röhre Gubristtunnel
    Mit bis zu 170 km/h fuhr der Motorradfahrer durch den Gubrist-Tunnel. (Archivbild) - keystone

    Folglich blieb dem Beschuldigten kaum etwas anderes übrig, als sich vor Gericht geständig zu zeigen.

    Die Staatsanwaltschaft bot ein verkürztes Verfahren an, dem das Gericht auch zustimmte. Darüber berichtet die «Limmattaler Zeitung».

    Sollten Raser härter bestraft werden?

    Das Urteil lautet auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten und eine Busse von 1000 Franken. Zusätzlich muss der Fahrer das Lernprogramm «Start» für risikobereite Verkehrsteilnehmer absolvieren.

    Besonders hart treffe ihn aber bereits jetzt der Entzug seines Führerscheins, gab der Töff-Fahrer vor Gericht an.

    Kein Wunder: Der Mann arbeitet nämlich als Chauffeur.

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    Kommentare

    User #2402 (nicht angemeldet)

    Der Fahrer soll die Urteile vor das Bundesgericht ziehen. Dort darf er nach jüngsten Erfahrungen mit einem Freispruch rechnen. Gründe für einen Freispruch: - Es war früh Morgen, kein grosses Verkehrsaufkommen. - Es war auf der Autobahn, keine Gefährdung des Gegenverkehrs. - Die Polizei blockierte notorisch den linken Fahrstreifen, Anzeige gegen die Polizeistreife. - Überholen rechts ist legitim infolge Nötigung durch den Voranfahrenden. Als mein Tipp, weiterziehen 🤣🍀

    Anonym

    Es ist ein (Bostisch) diese darf Mann nicht bestrafen.

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