Ein Schweizer Grenzwächter hat einer schwangeren Flüchtlingsfrau die nötige medizinisch Hilfe verweigert – sie erlitt eine Totgeburt . Nun wurde der Mann schuldig gesprochen.
Der Schweizer Grenzwächter wurde wegen Verweigerung medizinischer Hilfe schuldig gesprochen.
Der Schweizer Grenzwächter wurde wegen Verweigerung medizinischer Hilfe schuldig gesprochen. - Keystone

Ein Schweizer Grenzwächter ist am Donnerstag vom Militärgericht in Bern schuldig gesprochen worden. Der Mann hatte einer schwangeren Flüchtlingsfrau 2014 medizinische Hilfe verweigert (Nau berichtete). Sie erlitt daraufhin eine Totgeburt.

Der Grenzwächter sagte zunächst aus, die Situation nicht als Notfall erkannt zu haben. Er habe kein Weinen und keine Schmerzenslaute der schwangeren Syrerin gehört. Erst als die Frau beim Einsteigen in den Zug habe getragen werden müssen, habe er realisiert, dass es ein Problem gebe.

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Das Wichtigste in Kürze

  • 2014 verweigerte ein Schweizer Grenzwächter einer schwangeren Flüchtlingsfrau medizinische Hilfe.
  • Infolgedessen erlitt die Schwangere eine Totgeburt.
  • Nun wurde der Grenzwächter schuldig gesprochen.
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