Nach einem tragischen Vorfall in Gossau mit einer Kutsche kam ein Pferd zu Tode. Peta fordert daher ein Verbot für Pferdekutschen.
Kutsche
Die Kutsche wurde beim Unfall nicht beschädigt. - sda - Kantonspolizei SG

Das Wichtigste in Kürze

  • In Gossau ereignete sich ein Kutschenunfall.
  • Ein Pferd wurde dabei so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden muss.
  • Nun fordert Peta ein Kutschenverbot. Doch was hält die Stadtverwaltung davon?
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Nach einem tragischen Kutschenunfall in Gossau fordert die Tierschutzorganisation Peta ein Verbot von Pferdekutschen.

Bei diesem Vorfall ist ein 75-Jähriger kürzlich von einer Kutsche gestürzt. Ein Pferd hat sich dabei schwer verletzt und musste eingeschläfert werden.

Gossauer Stadtverwaltung weist Forderung zurück

Trotz des schlimmen Vorfalls sieht die Stadtverwaltung Gossau keine Notwendigkeit für ein generelles Verbot von Fuhrwerken.

Urs Salzmann, Kommunikationsbeauftragter der Stadt Gossau, erklärte gegenüber dem «St. Galler Tagblatt», dass die Stadt keine Tierschutzbestimmungen erlassen könne. Auch ein generelles Verbot von Fuhrwerken sei nicht möglich.

Interessanterweise benötigt man in der Schweiz keinen Führerschein, um eine Kutsche zu führen.

Laut Strassenverkehrsamt muss eine Person lediglich das 14. Lebensjahr vollendet haben und körperlich sowie geistig dazu in der Lage sein.

Sollte man einen Führerschein besitzen, um eine Kutsche zu fahren?

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