Parteispenden, die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen sowie die Interessenbindungen von Kandidaten öffentlicher Ämter müssen im Kanton Schwyz künftig offen gelegt werden.
Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone
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Parteispenden, die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen sowie die Interessenbindungen von Kandidaten öffentlicher Ämter müssen im Kanton Schwyz künftig offen gelegt werden. Die Regierung legt dem Parlament ein entsprechendes Gesetz vor und setzt damit die im Frühling angenommene Transparenzinitiative der Juso um.

Das Abstimmungsergebnis am 4. März 2018 war knapp und überraschend: Mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,3 Prozent sagte das Schwyzer Stimmvolk ja zur Volksinitiative «Für die Offenlegung der Politikfinanzierung» der Juso.

Nach der Vernehmlassung, die bis am 1. Oktober dauerte, legte die Regierung dem Parlament am Donnerstag das ausarbeitete Gesetz vor.

Politische Parteien und sonstige Organisationen wie Initiativ- und Referendumskomitees sowie Interessenverbände, die sich an Wahlen und Abstimmungen in Kanton, Bezirken und Gemeinden beteiligen, müssen vor jeder Wahl oder Abstimmung ihre Budgets für die entsprechenden Kampagnen einreichen.

Um einen hohen administrativen Aufwand zu verhindern, sollen Budgets und Schlussabrechnungen jedoch nur eingereicht werden müssen, wenn die Aufwendungen auf kantonaler Ebene 10'000 Franken und auf kommunaler 5000 Franken überschreiten.

Damit werde auch berücksichtigt, dass sich alle Parteien und sonstigen Organisationen immer noch im Milizsystem engagieren, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung zur Gesetzesvorlage.

Müssen Budgets und Schlussabrechnungen eingereicht werden, sind darin jeweils die Spenden von Personen anzugeben, die pro Kalenderjahr mehr als 5000 Franken oder von Firmen, die mehr als 1000 Franken betragen. Deklariert werden müssen auch Spenden, die nicht für eine bestimmte Wahl oder Abstimmung eingingen.

Transparenz wird künftig auch von den Kandidaten verlangt, die für den Ständerat, den Regierungsrat, den Kantonsrat oder einen Bezirks- und Gemeinderat kandidieren. Sie müssen ihre Interessenbindungen offenlegen. Diese Pflicht gilt nicht für Nationalratswahlen, weil für diese der Bund zuständig ist.

Selbstdeklaration
Ihre Interessenbindungen offenlegen müssen auch gewisse vom Kantonsrat gewählte Behörden, etwa Richter oder Staatsschreiber. Melden müssen die Kandidaten ihre beruflichen und politischen Tätigkeiten, Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien, gewisse Beratungsfunktionen sowie Mehrheitsbeteiligungen.

Die Angaben über die Finanzierung und die Interessenbindungen müssen vor einer Veröffentlichung geprüft werden. In erster Linie gelte das Prinzip der Selbstdeklaration, schreibt die Regierung. Eine Überprüfung beschränke sich auf die Plausibilisierung der Angaben.

Keine «wilde Kandidaten» mehr
Die neue Transparenz bedeutet auch das Ende der «wilden Kandidaten». Auch wenn in der Vernehmlassung einzelne Stimmen die Abschaffung der «wilden Listen» als Abbau der direkten Demokratie betrachteten, seien solche Listen mit der Offenlegung der Interessenbindungen vor einer Wahl nicht vereinbar, hält die Regierung fest.

Bislang gab es mit Ausnahme der Kantonsratswahlen bei den Majorzwahlen kein zwingendes Anmeldeverfahren, so dass man auch kurz vor dem Urnengang noch neue Kandidaten oder Listen einbringen konnte. Das wird künftig nicht mehr der Fall sein.

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