Gericht urteilt im Barchetsee-Mordfall: Ein Freispruch
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bezirksgericht Frauenfeld behandelte am Montag den Barchetsee-Mordfall aus 2007.
- Einer der Verdächtigen wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
- Bei dem zweiten Verdächtigen liess sich die Schuld nicht zweifelsfrei feststellen.
Zwei Verdächtige im Barchetsee-Mordfall vom Dezember 2007 mussten sich am Montag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Verurteilt wurde nur einer der Beschuldigten. Der 63-jährige Schweizer geht mit einer 15-jährigen Freiheitsstrafe aus dem Prozess.
Bezüglich des mutmasslichen 59-jährigen Komplizen sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe aus. Die Zweifel des Gerichts an der Täterschaft des Italieners konnten nicht ausgeräumt werden. Lediglich Indizien liessen auf seine Mitschuld schliessen – die sich jedoch nicht zu einem klar erkennbaren Bild zusammenfügten. In der Gesamtheit müssen sich Indizien trotz Lücken wie ein Mosaik nachvollziehbar zusammenfügen.
Gesetzliche Grundlagen für Verurteilungen
Laut Gesetz darf eine Verurteilung nur erfolgen, wenn das Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der Beschuldigten hat. Dies traf nun bei einem Beschuldigten nicht zu. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.
Am 13. Dezember 2007 wurde im Thurgauer Barchetsee die mit einem Betonelement beschwerte Leiche eines 27-jährigen Ägypters entdeckt. Getötet worden war der Mann mit vier Schüssen. Für die Ermittler war klar, dass nicht ein einzelner Täter die Leiche samt Betonelement hatte transportieren können.
Ungeklärte Fragen im Mordfall
Wer diese zweite Person aber war, ist nun weiter unbekannt. Lange blieben die Ermittlungen erfolglos. Jahre später wurde der «Cold Case» neu aufgerollt. Dabei kamen auch verdeckte Ermittler zum Einsatz.
Ihnen gegenüber schilderte der nun verurteilte Schweizer die Tat detailliert und nannte den Italiener als Komplizen. Im August 2022 wurden die zwei Männer verhaftet. Der Staatsanwalt hatte lebenslängliche Freiheitsstrafen wegen Mordes gefordert.
Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Mit seinen Schilderungen habe der eine Beschuldigte bloss angeben wollen, die Details habe er aus den Medien gehabt. Sein Kollege habe mit Rückenschmerzen im Bett gelegen, argumentierten sie.