Ab Januar drohte das Ende der zollfreien Gemüse-Lieferungen aus grenznahen deutschen Gebieten in die Schweiz. Die neue Regel soll nun erst 2023 kommen.
Gemüse
Frisches Gemüse liegt an einem Verkaufsstand in einer Markthalle. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz befindet sich in einem Gemüsestreit mit Deutschland.
  • Deutsche Marktfahrer konnten ihr Gemüse zollfrei in die Schweiz importieren.
  • Eine neue Regelung wollte dies ab Januar ändern – die Einführung wurde nun verschoben.

Im sogenannten Gemüsestreit mit der Schweiz können in der Nähe der Grenze arbeitende deutsche Bauern und Gärtnereien vorerst aufatmen. Das für den 1. Januar angedrohte Ende der zollfreien Lieferungen in die Schweiz wird verschoben.

Darüber hat die Schweizer Zollverwaltung deutsche Marktfahrer in einem Schreiben informiert. «Wir werten dies als wichtigen Zwischenerfolg», sagte der Leiter für Kantons- und Stadtentwicklung in Basel-Stadt, Lukas Ott, der Nachrichtenagentur DPA.

Die Zollverwaltung wollte die jahrelange Praxis, dass deutsche Bauern und Gärtnereien im Grenzgebiet zur Schweiz zollfrei direkt an Abnehmer in Basel liefern können, aufheben.

Regel soll erst 2023 in Kraft treten

Vom Tisch ist die Angelegenheit aber noch nicht: Laut Schreiben, das der DPA vorliegt, soll die neue Richtlinie nun ein Jahr später, am 1. Januar 2023, in Kraft treten. Es sei aber eine neue Prüfung der rechtlichen Grundlagen eingeleitet worden, so die Zollverwaltung.

«Wir sind immer noch der Ansicht, dass die bisherige Praxis der Zollbefreiung von Marktgütern im Dreiländereck in keiner Weise das Zollgesetz verletzt», sagte Ott. Er hatte im Namen der Abnehmer eine Delegation geleitet, die gegen die Aufhebung protestiert hatte.

Basel Zoll
Ein Zöllner steht an der Schweizer Grenze. - Keystone

Deutsche Agrarbetriebe im Umkreis von zehn Kilometern zur Grenze haben Schweizer Restaurants und Privathaushalte bislang problemlos beliefert. Dem Sender SRF zufolge landen so jedes Jahr etwa 550 Tonnen deutsches Gemüse in etwa 45 Restaurants und 700 Haushalten der Stadt Basel.

Die Zollverwaltung steht nun auf dem Standpunkt, dass die Praxis gegen ein Grenzabkommen von 1958 verstösst. Die zollfreie Einfuhr von bestimmten Mengen gelte nur für bestimmte Gemüse und Kartoffeln und nur für Verkäufe auf Märkten, sagte eine Sprecherin. Bei einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass auch andere Waren eingeführt würden.

«Im Kanton Basel-Stadt, der zu rund zwei Drittel an das Elsass und an Baden-Württemberg anstösst, hat die Versorgung von Lebensmitteln aus der grenznahen Region im Dreiländereck eine lange Tradition», sagte Ott. «Kurze Versorgungswege sind ganz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und auch aus Sicht des Klimaschutzes zu begrüssen.»

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