Gefängnisstrafen nach Raubüberfall in Genf mit zwei Verletzten
Das Wichtigste in Kürze
- 2016 wurde eine Coop-Filiale in Lancy GE überfallen – zwei Menschen wurden verletzt.
- Die Täter wurden nun zu acht beziehungsweise neun Jahren Haft verurteilt.
Zwei junge Männer müssen nach einem bewaffneten Raubüberfall in Lancy GE acht beziehungsweise neun Jahre ins Gefängnis. Sie hatten dort 2016 eine Coop-Filiale überfallen. Dabei wurden ein Mitarbeiter und ein Kunde durch Pistolenschüsse verletzt.
Die Staatsanwaltschaft forderte die heute 25- und 23-jährigen Männer wegen versuchten Mordes zu verurteilen. Das Genfer Strafgericht verzichtete heute Mittwoch darauf. Das Verschulden der Angeklagten wiege schwer, sagte Gerichtspräsident Fabrice Roch, und er betonte «die Kaltblütigkeit» ihrer Tat.
Grundlose Gewalt
Die Täter hätten grundlos Gewalt angewendet und im Laden Schüsse abgegeben, obwohl sich ihnen niemand widersetzt habe. Eine mörderische Absicht könne ihnen aber nicht nachgewiesen werden. «Es bestand keine Tötungsabsicht», machte auch der Verteidiger des einen Täters geltend.
Geld war das Motiv für den Raubüberfall, kamen die Richter zum Schluss. Die Männer wollten Geld, das sie auf ihren Partys ausgeben konnten, um vor anderen anzugeben. Die Staatsanwaltschaft, die den Tatbestand wegen versuchten Mordes als erfüllt erachtete, hatte eine Gefängnisstrafe zwölf Jahren verlangt.
Reue nach U-Haft
Strafmildernd wirkte sich das junge Alter der Angeklagten zum Zeitpunkt des Verbrechens aus. Die beiden waren damals 21 und 19 Jahre alt. Nach dreieinhalb Jahren Untersuchungshaft hätten die Delinquenten zudem Einsicht und Reue gezeigt, urteilten die Richter. Bei qualifiziertem Raubüberfall beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre Gefängnis.
Härtere Strafe für Unbewaffneten
Der Bewaffnete erhielt eine etwas mildere Strafe als sein unbewaffneter Komplize. Er wurde härter bestraft, weil er zwei Monate nach dem Angriff auf die Coop-Filiale auch noch eine Tankstelle überfallen hatte. Sein Verteidiger schloss einen Rekurs gegen dieses Urteil nicht aus.
Drei weitere Angeklagte mussten vor dem Genfer Strafgericht antreten. Zwei davon, weil sie mit einem der Hauptangeklagten an dem Angriff auf die Tankstelle teilgenommen hatten. Der dritte hatte die Waffe besorgt, die beim Raubüberfall auf die Coop-Filiale verwendet worden war. Aufgrund der ihnen auferlegten Strafen müssen sie nicht wieder ins Gefängnis zurück.