Freiburger Aleviten auf dem Weg zu öffentlich-rechtlichem Status
Die Religionsgemeinschaft der Aleviten im Kanton Freiburg erhält eine fünfjährige Probezeit auf dem Weg zur staatlichen Anerkennung.

Die Religionsgemeinschaft der Aleviten hat im Kanton Freiburg eine wichtige Hürde auf dem Weg zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung genommen. Der Staat hat ihr Gesuch akzeptiert und eine fünfjährige Probezeit angesetzt.
Am Ende der Probezeit entscheidet der Staatsrat dann, ob die Gemeinschaft definitiv öffentlich-rechtlichen Status erhält oder nicht, wie aus einer Mitteilung der Freiburger Staatskanzlei vom Mittwoch hervorgeht.
Das Gesuch um öffentlich-rechtliche Anerkennung stammte vom Alevitischen Kulturzentrum in Freiburg, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Vorrechte zu erlangen, besteht im Kanton Freiburg seit langem. Doch mit den Aleviten hat zum ersten Mal eine Gemeinschaft die geforderten Voraussetzungen erfüllt, wie aus der Mitteilung hervorgeht.
Anerkennung nur bei Achtung von Verfassung und Zivilrecht
Zu diesen Bedingungen gehört unter anderem, dass die Gemeinschaft grundlegende verfassungsmässige Prinzipien der Schweizer Rechtsordnung respektiert. Auch muss sie den Vorrang des Zivilrechts und die an Universitäten und anderen öffentlichen Schulen gelehrten wissenschaftlichen Kenntnisse anerkennen.
Zu den öffentlich-rechtlichen Vorrechten gehört unter anderem die Nutzung von Schullokalen für den Religionsunterricht oder die Ausübung von Seelsorge in Spitälern, Schulen und Gefängnissen. Während der fünfjährigen Probezeit wird in Zusammenarbeit mit den Behörden an der Umsetzung der beantragten Vorrechte gearbeitet.
Das Alevitentum bildet die zweitgrösste Glaubensgemeinschaft in der Türkei. Weltweit zählen die Aleviten etwa 30 Millionen Gläubige, davon nach Angaben der Gemeinschaft etwa 3000 im Kanton Freiburg.
Das Alevitische Kulturzentrum in Freiburg wurde 1993 gegründet. Im Kanton Basel-Stadt haben die Aleviten seit 2012 öffentlich-rechtlichen Status.