Frauenfeld: Eritreer drohte Ex-Frau: «Schlachten und verteilen»
Ein Eritreer musste sich vor dem Bezirksgericht Frauenfeld TG verantworten, weil er mehrmals Morddrohungen gegen seine Ex-Frau aussprach.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Eritreer sprach mehrmals Morddrohungen gegen seine Ex-Frau aus.
- Bei einem Vorfall hielt er ihr ein Messer an den Hals.
Letzte Woche fand vor dem Bezirksgericht Frauenfeld TG eine Verhandlung statt, die aufgrund ihrer Brutalität und Intensität für Aufsehen sorgte.
Ein 42-jähriger Mann aus Eritrea stand wegen mehrfacher Bedrohung und Beleidigung seiner Ex-Frau vor Gericht.
Der Angeklagte hatte seiner sechs Jahre jüngeren Ex-Frau und Mutter seiner beiden Kinder wiederholt mit dem Tod gedroht. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wäre eine dieser Drohungen beinahe tödlich geendet.
Der Auslöser für diesen speziellen Vorfall war ein verpasster Anruf auf dem Handy der Frau. Sie liess ihr Handy zu Hause, woraufhin der Angeklagte einen Blick auf das Display warf.
Als sie vom Einkaufen zurückkehrte, konfrontierte er seine Ehefrau laut «Thurgauer Zeitung» mit der Frage, mit wem sie telefoniere.
Eskalation und Flucht
Daraufhin eskalierte die Situation: Der Mann schloss die Haustür ab und nahm den Schlüssel an sich. In der Küche griff er zu einem Steakmesser, hielt es an ihren Hals und drohte ihr mit dem Tod. In diesem Moment betrat eines der Kinder weinend die Küche.
Als die Tür aufging, nutzte die Frau die Gelegenheit zur Flucht und alarmierte die Polizei. Der Mann wurde daraufhin für 49 Tage in Untersuchungshaft genommen.
Einige Monate später näherte sich der Angeklagte seiner Ex-Frau und den Kindern trotz eines bestehenden Kontakt- und Rayonverbots. Laut «Thurgauer Zeitung» wollte er seinem jüngeren Sohn eine Pizza kaufen und drohte seiner Ex-Frau: «Ich bringe dich um, ich werde dich irgendwann schlachten und verteilen.»
Urteil ohne Landesverweis
Das Gericht sprach den Eritreer wegen Nötigung, mehrfacher Drohung, Beleidigung und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen schuldig.
Der Mann wurde letztlich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte ausserdem ein Landesverweis, doch der Mann wäre in Eritrea mutmasslich gefährdet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.








