Ein vom Militärgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilter Fluglotse zieht das Urteil weiter – ebenso der Ankläger.
FA/18-Unfall
Mit einem F/A-18 flog ein junger Militärpilot 2016 in eine Feldwand am Sustenpass und starb. (Archivibild). - sda - KEYSTONE/ROLI BURKARD
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Ein Sprecher der Militärjustiz hat am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht von CH Media bestätigt. Darin heisst es, dass ein vom Militärgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilter Fluglotse das Urteil weiterzieht. Somit hat das Militärappellationsgericht über den tödlichen FA/18-Unfall von 2016 am Susten zu befinden.

Damals starb ein 27-jähriger Pilot bei einem Trainingsflug. Der Fluglotse, der zu diesem Zeitpunkt in Meiringen BE im Einsatz war, wurde am 9. Januar zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 170 Franken verurteilt. Das Militärgericht 2 kam in Muttenz BL zum Schluss, er habe wegen fehlerhafter Angaben an den Piloten eine Mitverantwortung für den Unfall.

Der Auditor hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und somit eine härtere Strafe für den Fluglotsen gefordert. Er wolle nun das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob er das Urteil vollumfänglich oder nur teilweise weiterziehen wolle, sagte der Militärjustiz-Sprecher weiter gegenüber Keystone-SDA.

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