Wegen einer Beinahe-Kollision am Flughafen steht heute Freitag ein Fluglotse vor dem Zürcher Obergericht. Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Bülach, hatte ihn wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt. Er fordert nun einen Freispruch.
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Der Fluglotse hatte zwei Maschinen eng aneinander vorbeifliegen lassen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Zürcher Obergericht muss sich ein Fluglotse verantworten.
  • Der Vorfall beschäftigt die Gerichte schon fast 10 Jahre.
  • 2012 sollen zwei Flugzeuge wegen ihm beinahe kollidiert sein.

Der Vorfall ist zwar schon bald zehn Jahre her, beschäftigt die Gerichte aber immer noch. Am 22. August 2012 kamen sich beim Flughafen ein Sportflugzeug und eine mit drei Crewmitgliedern und 15 Passagieren besetzte Saab 2000 der Darwin Airlines gefährlich nahe.

Die Sportmaschine flog in einem 90-Grad-Winkel direkt auf die Saab-Maschine zu und drehte erst im letzten Moment scharf ab. Der Pilot sah durchs Cockpitfenster, wie die Sportmaschine direkt auf ihn zusteuerte.

Lotse vertraute den Piloten

Der Lotse argumentierte, für ihn sei klar gewesen, dass die Maschinen aneinander vorbeigehen würden. Als er gemerkt habe, dass es trotzdem eng werde, habe er angemessen reagiert und die Sportmaschine angewiesen, steil rechts abzudrehen.

ein fluglotse in deutschland.
Der Fluglotse rief das Sportflugzeug auf, rechts abzudrehen (Symbolbild). - Keystone

Das Manöver verlief glimpflich, verletzt wurde niemand. Der Saab-Pilot bezeichnete es im Nachhinein aber als den «kritischsten Moment meiner vierzig Jahre dauernden Karriere». Er entschied sich deshalb, den Vorfall zu melden, was das Verfahren auslöste.

Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Lotsen im März 2019 zu einer bedingten Geldstrafen von 90 Tagessätzen zu je 100 Franken. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Fluglotse den Flugverkehr nicht genügend im Auge behalten und koordiniert habe.

Vor Obergericht fordert der Lotse nun einen Freispruch. Der Staatsanwalt hingegen beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten.

Skyguide kritisiert Verfahren

Fluglotse zu sein, sei sein «Lebensjob», sagte der Lotse bei der Befragung vor Obergericht. Er habe nie etwas anderes gemacht. In wenigen Jahren hat der heute bald 50-jährige Schweizer aber ohnehin das Pensionsalter erreicht. Dieses liegt bei der Skyguide bei 56 Jahren, vorerst zumindest. Aus Spargründen soll es in den kommenden Jahren aber um einige Jahre angehoben werden.

Ein Fluglotse am Flughafen Grenchen.
Ein Fluglotse wurde für einen Beinahezusammenstoss zweier Flugzeuge zu einer Geldstrafe verurteilt. - Keystone

In der Schweiz gibt es bisher erst eine rechtskräftige Verurteilung eines Fluglotsen. Auch bei diesem Vorfall kam niemand zu Schaden. Die Flugsicherung Skyguide kritisierte in der Vergangenheit wiederholt, dass ihre Mitarbeitenden wegen Fehlern vor Gericht landen, selbst wenn niemand zu schaden kommt.

Schwachstellen zu erkennen und daraus zu lernen, werde schwierig, wenn Fehler nicht mehr gefahrlos intern gemeldet werden könnten.

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