Flüchtlingshilfe fordert Stopp von Rückführungen nach Kroatien

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Schweizerische Flüchtlingshilfe fordert einen Stopp der Rückführung von Asylsuchenden nach Kroatien.

    Kroatien
    Asylsuchende werden in Kroatien in einen Zug gebracht. Das Land steht wegen seiner umstrittenen Asylpraktik in der Kritik. (Archivbild) - keystone

    Die Schweiz soll nach dem Willen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) keine Asylsuchenden mehr nach Kroatien zurückschicken. Die Polizei behandle dort Geflüchtete auf unmenschliche Weise.

    Nachweislich gebe es systematisch Vorfälle unmenschlicher und erniedrigender Behandlung von Geflüchteten durch die kroatische Polizei. Dies schrieb die Flüchtlingshilfe am Donnerstag in einem Communiqué. Belegt seien auch systematische Pushbacks an der kroatischen EU-Aussengrenze.

    Von Pushbacks spricht man, wenn Flüchtlinge und Migranten unmittelbar nach dem Grenzübertritt aus dem Schengen-Raum zurückgedrängt und daran gehindert werden, ein Asylgesuch zu stellen.

    Kritik am kroatischen Asylsystem

    Die Flüchtlingshilfe stützte sich in ihren Forderungen auf einen neuen Bericht zum Asylsystem in Kroatien. Dabei besuchten Mitarbeitende der Organisation im Oktober kroatische Asylzentren und sprachen mit Vertretern lokaler Nichtregierungsorganisationen.

    Zahlreiche Interviewpartner und Interviewpartnerinnen hätten dabei angegeben, das kroatische Asylsystem sei nicht belastbar, hiess es weiter. Für Menschen mit gesundheitlichen Problemen, etwa solche, die eine Traumatisierung erlitten hätten, sei es schwierig, medizinische Hilfe zu erhalten. Zudem mangle es an Dolmetscherinnen und Dolmetschern.

    Die Schweiz schickt insbesondere im Rahmen sogenannter Dublin-Überstellungen Schutzsuchende nach Kroatien. Gemäss dem Dublin-Abkommen der EU ist jener Staat für die Behandlung des Asylgesuchs einer Person zuständig, in dem diese zuerst ankommt.

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    Kommentare

    User #3032 (nicht angemeldet)

    „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre SP, Ihren Arzt oder in Ihrer Reitschile. “

    User #3428 (nicht angemeldet)

    So wue due Polizei verhalten due sich auch hier.

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