Feuerverbot in den Wäldern des Kantons Aargau
Der Kanton Aargau hat die Gefahrenstufe auf Stufe 4 «grosse Waldbrandgefahr» erhöht. Damit gilt ein Feuerverbot in den Wäldern und am Waldrand. Das Verbot gilt ab Mittwoch 18 Uhr und bis auf Weiteres.

Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheit und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen, wie der Kanton Aargau am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb. Die hohen Temperaturen erhöhten die Gefahr zusätzlich.
«Niederschläge, die zu einer Entschärfung der Situation beitragen könnten, sind in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.» Bislang galt die Stufe 3 «erheblich».
Dieses Verbot gelte auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern, schrieb der Kanton weiter. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills sei bei vorsichtigem Einsatz zulässig.
Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot gemäss Mitteilung nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Es sei aber Vorsicht geboten.
Die Gemeinderäte können zudem zusätzliche lokale Verbote für das Siedlungsgebiet oder das Offenland oder Teile davon erlassen.
Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben am Dienstag eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen und diesen Entscheid gefällt.






