Festival-Ticket mit QR-Code ins Netz gestellt – geklaut
Wer ein Ticket für einen Sportanlass oder ein Konzert im Netz postet oder verkaufen will, muss Vorsicht walten lassen. Denn wer den QR-Code hat, hat das Ticket.

Das Wichtigste in Kürze
- Wer ein Foto eines Konzerttickets ins Netz stellt, muss vorsichtig sein.
- Denn: Wer über den QR-Code auf dem Ticket verfügt, kann das Ticket stehlen.
- Nau.ch und die Kantonspolizei Zürich haben bereits von solchen Vorfällen gehört.
Der Sommer in der Schweiz ist die Zeit der Festivals, der Konzerte und der Sportanlässe.
Wer einen solchen Anlass besucht, ist im Besitz eines Tickets in Papier- oder Digitalform. Darauf mittlerweile meistens enthalten: ein QR-Code.
Doch dieser kann für gewaltigen Ärger sorgen, wenn man ihn nicht sensibel behandelt. Denn: Wer sein Ticket im Netz präsentieren oder weiterverkaufen will, muss Vorsicht walten lassen.
QR-Code im Netz nicht abgedeckt – Ticket weg
Offenbar ist vielen Ticket-Besitzenden zu wenig bewusst, dass die QR-Codes als digitale Schlüssel fungieren. Und dass jede Person, die den QR-Code besitzt, de facto das Ticket in den Händen hält.
Nau.ch weiss von einem Fall, bei dem so ein Ticket entwendet wurde, welches auf einer Online-Weiterverkaufsplattform inseriert war. Es war für ein mehrtägiges Schweizer Festival gültig.
Grund dafür: Die Person, die das Ticket weiterverkaufen wollte, stellte ein Bild davon auf die Weiterverkaufsplattform. Und vergass dabei, den QR-Code abzudecken oder unkenntlich zu machen.
Und auch die Kantonspolizei Zürich kennt solche Fälle, wie sie auf Anfrage mitteilt. Und sagt: «Wir stellen in unterschiedlichsten Bereichen fest, dass die fortschreitende Digitalisierung zu neuen Risiken führt.»
Nicht alle wissen um das Risiko
Dass QR-Codes für Tickets schützenswert seien, sei nur eines von vielen Beispielen, erklärt die Kapo Zürich weiter.
Und auch die Schweizerische Kriminalprävention kennt das Dilemma: «Keine Fotos im Internet zu teilen, auf welchen QR-Codes sichtbar sind, dürfte nicht allen bekannt sein.»
Bei der Kantonspolizei Bern lässt man verlauten, dass ein Ticket einen einmaligen Zutritt zu einer Veranstaltung biete. «Wenn jemand anderes ein Foto dieses Tickets besitzt, kann er das Ticket auch nutzen.»
Online-Betrug könne jeder Person passieren, erklärt die Kantonspolizei St. Gallen auf Anfrage. «Sowohl jüngere und sehr technikaffine Personen als auch ältere Menschen können Opfer von Online-Betrug werden.»
Verantwortlichkeit liegt beim Käufer
Bei der Luzerner Polizei rät man, mit den Veranstaltern in Kontakt zu treten. Dies, um eine Lösung zu suchen, wenn es zu einem solchen Diebstahl komme.
Und: «Natürlich hat man als geschädigte Person auch die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige zu erstatten.»
Die Veranstaltenden nimmt auch die Kriminalprävention in die Pflicht. Sie verweist auf die WEURO 2025.
Dort habe die Uefa die Ticket-Besitzenden geschützt. Dies, indem sie die Tickets erst kurz vor dem Spiel in der App freigeschaltet habe.
Anders sieht es das Schweizer Ticketing-Unternehmen «Ticketcorner». «Natürlich liegt nach dem Ticketkauf die Verantwortlichkeit beim Käufer oder der Käuferin», heisst es dort.
Openair St. Gallen beugt Missbrauch aktiv vor
Einen anderen Weg schlägt das Openair St. Gallen ein. «Am Openair St. Gallen verwenden wir keine personalisierten Tickets.»
Aber: «Alle Besuchenden, welche ihr Ticket bis drei Wochen vor dem Festival erstehen, erhalten nicht das Ticket, sondern gleich den Festivalbändel.»
Zudem erhielten die Besuchenden genaue Anweisungen zum Vorgehen. So würden sie aktiv sensibilisiert.
So beuge man Missbrauch vor, teilt das Festival gegenüber Nau.ch mit. Und sagt: «Bei einem allfälligen Missbrauch können wir bereits ausgegebene Bändel auch sperren. Und dem legitimen Käufer ersetzen.»