Ferienorte in den Bergen lehnen neue Zweitliegenschaften-Steuer ab
Die Gemeindepräsidenten von Berg-Ferienorten sprechen sich gegen die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften aus.

Die Konferenz der Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet lehnt die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ab. Der Systemwechsel mit einer Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verursache erhebliche Steuerausfälle für Tourismusgemeinden.
Die Konferenz beschloss einstimmig die Nein-Parole für die Volksabstimmungen vom 28. September, wie die Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet am Montag mitteilte. Bei der Abstimmung geht es um die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und, damit gekoppelt, um die Abschaffung des Eigenmietwertes.
Objektsteuer könnte in Graubünden und Wallis Millionen kosten
Bei einer Annahme würden die Einnahmeausfälle im Kanton Graubünden für die Gemeinden auf rund 30 Millionen Franken und im Kanton Wallis auf rund 22 Millionen Franken geschätzt, schrieb die Konferenz. Zu den direkten Steuerausfällen kämen rückläufige Aufträge für das Baugewerbe, weil der Anreiz zur Renovation von Gebäuden wegfalle.
Die neue Objektsteuer müsse zudem noch auf kantonaler und kommunaler Ebene eingeführt werden, was Unstimmigkeiten zwischen Einheimischen und Zweitwohnungsbesitzenden auslösen könnte, schrieb die Konferenz.
Der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften soll es den Kantonen ermöglichen, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entstehenden Mindereinnahmen zu kompensieren. Die neue Objektsteuer ist dem obligatorischen Referendum unterstellt. Ende des vergangenen Jahrs beschlossen die eidgenössischen Räte, dass der Eigenmietwert bei selbstbewohnten Erst- und Zweitliegenschaften wegfallen soll.