Femizid in Binningen BL laut Forensiker Urbaniok sehr ungewöhnlich
Der Beschuldigte im Baselbieter Femizid-Prozess ist schuldfähig. Zu diesem Schluss kommt der psychiatrische Forensiker Frank Urbaniok in seinem Gutachten. Als ungewöhnlich sieht er das Nachtatverhalten: «In dieser Form habe ich das noch nie gesehen», sagte er am Montag.

Erstaunlich sei, mit «welcher handwerklicher Präzision» der Beschuldigte vorgegangen sei. Sein Kontrollbedürfnis und das «extrem Technische» habe eine grosse Aussagekraft, sagte Urbaniok bei der Befragung am Strafgericht in Muttenz BL.
Ein 43-jähriger Familienvater wird beschuldigt, im Februar 2024 in Binningen BL seine Ehefrau erwürgt und anschliessend deren Leiche in der Waschküche zerkleinert zu haben. Urbaniok unterschied in seinem Gutachten zwei Varianten. Bei der ersten ging der Beschuldigte vorsätzlich vor und zeichnete sich auch in der Vergangenheit durch häusliche Gewalt aus.
Bei der zweiten Variante soll er von seiner Frau mit einem Messer angegriffen worden sein und sie versehentlich getötet haben – dies ist die Darstellung des Beschuldigten. In beiden Fällen sei der 43-Jährige schuldfähig, weise aber narzisstische Züge auf, so der Forensiker.
Bei der ersten Variante wäre die Rückfallgefahr erheblicher. In diesem Fall wäre eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs angebracht. In seiner Beurteilung stützte sich Urbaniok auf das mutmasslich gewalttätige Verhalten des Ehemanns – auch in einer früheren Beziehung.
Der Beschuldigte hielt vor Gericht an seinen früheren Aussagen fest. Seine Frau habe ihn mit einem Messer angegriffen. In einem «Abwehrchaos» habe er sie «versehentlich» getötet. Im Widerspruch dazu stehen gemäss Staatsanwaltschaft die rechtsmedizinischen Befunde, die nicht auf einen solchen Kampf schliessen lassen. Er habe «zugepackt» und plötzlich ihren Tod festgestellt, sagte der Beschuldigte weiter. Er sei dann «in Panik» geraten und habe die Spuren verwischen wollen.
Der Tat vom 13. Februar 2024 im Binninger Einfamilienhaus ging ein Ehestreit voraus. Der Beschuldigte sagte vor Gericht, seine Frau habe im Jahr 2022 ihr Verhalten geändert. Sie habe erfahren, dass sie mit einer Scheidung viel Geld bekommen könne. Zudem habe sie gedroht, ihn bei der Polizei als gewalttätig zu melden. Sie habe Einsicht in seine Finanzen gewollt sowie Ferienwochen und mehr Geld von ihm gefordert. Frühere Fälle von häuslicher Gewalt bestritt er: «Ich habe in meinem Leben nie jemanden angegriffen».
Zu Beginn der Befragung entschuldigte er sich bei den anwesenden Angehörigen der Frau. «Allen Betroffenen möchte ich für ihr grosses Leid mein tiefstes Mitgefühl aussprechen», sagte er. «Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht verzweifle und mich frage, warum ich versagt habe, diese Tragödie zu verhindern». Es sei ein Fehler gewesen, beim Streit mit seiner Frau nicht die Polizei gerufen zu haben. Das nachher Geschehene sei «unverzeihbar». Trotz Streit habe er seine Frau «aus tiefstem Herzen geliebt».
Um seine Reue zu unterstreichen habe er 100'000 Franken an seinen Anwalt überwiesen. Diese sind als Angebot für die Angehörigen der Frau bestimmt, unabhängig vom Ausgang des Prozesses und den Genugtuungsforderungen. Vom Gefängnis aus schreibe er jeden Monat Briefe an die beiden Kinder. Ihr Wohl sei sein «grösstes Anliegen».
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor im mit «rücksichtsloser Geringschätzung» des Lebens und mit einer klaren Tötungsabsicht seine Frau erwürgt zu haben. Beschuldigt ist er wegen Mordes und Störung des Totenfriedens.
Die Verhandlung geht am Dienstag mit den Plädoyers weiter. Sie findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur akkreditierte Medien können den Prozess per Videoübertragung in einem anderen Saal im Strafjustizzentrum Muttenz mitverfolgen. Das Strafgericht wird das Urteil am 13. Mai verkünden. Es gilt die Unschuldsvermutung.






