Falsche Todesanzeigen sind auch in der Schweiz möglich
In Augsburg (D) hat ein 14-Jähriger einen noch lebenden Buben in einer Todesanzeige für tot erklärt. Ein Experte sagt, das könne auch hier passieren.

Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland hat ein Schüler einen Mitschüler für tot erklärt.
- Er schaltete in der lokalen Zeitung eine Todesanzeige, obwohl der Schüler lebt.
- Dies sei auch in der Schweiz theoretisch möglich, erklärt ein Experte.
Nicht nur in Bayern, wo das Ganze geschah, sondern europaweit sorgte ein Mobbing-Fall jüngst für Schlagzeilen. Ein Schüler hat eine Todesanzeige aufgegeben, in der um einen 13-jährigen Mitschüler getrauert wird.
Allerdings ist dieser überhaupt nicht tot – es handelt sich aber um einen heftigen Fall von Mobbing unter Kindern.
Für Todesanzeige braucht es nicht überall Beweise
In der Schweiz sei ihm zwar bisher kein solcher Fall bekannt, sagt Roberto Reutimann von «Todesanzeigenonline.ch», aber auch in der Schweiz sei es theoretisch möglich, einen x-beliebigen Menschen einfach für tot erklären zu lassen. Denn: Nicht überall werden für eine Todesanzeige Beweise verlangt, dass eine Person effektiv gestorben ist.

«Wir als Onlineplattform unterstellen unseren Nutzern immer die Lauterkeit und handeln nach Treu und Glauben», so Reutimann. «Die Todesbescheinigung hochzuladen würde oft eine zusätzliche, zeitliche Hürde darstellen. Zudem sind zum Beispiel Vereine oder Arbeitgeber meist nicht im Besitz dieser Urkunde, möchten aber trotzdem gerne den Verstorbenen würdigen.»
Häufig Schreibfehler in Todesanzeigen
Fehler könnten natürlich auch in Todesanzeigen vorkommen. Man versuche aber selbstverständlich, die Quote zu minimieren.
«Bei uns kommen Fehler glücklicherweise selten vor. Wenn, dann sind dies meistens nur Schreibfehler im Text. Auf die Überprüfung der Daten werden die Verfasser explizit nochmals hingewiesen.»