Fahrprüfungen und Weiterbildungen im Strassenverkehr wieder erlaubt
Die Corona-Massnahmen werden schrittweise wieder gelockert. So sind auch Fahrprüfungen sowie Weiterbildungen im Strassenverkehr wieder erlaubt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat erlaubte wieder Fahrprüfungen und Weiterbildungen im Strassenverkehr.
- An Aus- und Weiterbildungen dürfen jedoch nicht mehr als fünf Personen teilnehmen.
- Zudem müssen die Veranstalter ein Schutzkonzept erarbeiten.
Der Bundesrat gab das grüne Licht für die Wiederaufnahme von Fahrprüfungen und Weiterbildungen im Strassenverkehr. Nun hat das Bundesamt für Strassen (Astra) die Übersicht zu den Tätigkeiten im Strassenverkehr entsprechend angepasst.
An den Aus- und Weiterbildungen im Strassenverkehr dürfen ab dem 11. Mai nicht mehr als fünf Personen teilnehmen. Dies teilte das Astra am Freitagabend mit.
Keine Beschränkungen bei Theorieprüfungen
An Theorieprüfungen ist die Anzahl der Teilnehmenden nicht beschränkt. Bei den Weiterausbildungskursen für Neulenker darf die Mindestzahl von sechs Teilnehmenden unterschritten werden.

Aus- und Weiterbildungen sowie theoretische und praktische Prüfungen im Strassenverkehr sind nur erlaubt, wenn die Veranstalter ein Schutzkonzept erarbeitet haben. Dieses muss dann entsprechend umgesetzt werden. Sie müssen zudem die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu Hygiene und Distanzhalten gewährleisten.