Ex-Sozialvorsteherin von Opfikon blitzt vor Verwaltungsgericht ab
Die ehemalige Sozialvorsteherin von Opfikon, Beatrix Jud, ist vor Verwaltungsgericht abgeblitzt. Das Gericht kam zum Schluss, dass Jud ihren Anwalt unrechtmässig aus der Stadtkasse bezahlen liess. Gegen die parteilose Politikerin war 2015 der Vorwurf erhoben worden, sie habe sich IV-Leistungen erschlichen.

Die Sozialbehörde, die Jud notabene selber präsidierte, hatte der Politikerin 10'000 Franken für Anwaltskosten zugesprochen. Den Anwalt engagierte sie wegen des gegen sie laufenden Verfahrens der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).
Dies hätte sie nicht tun dürfen, lautet das Verwaltungsgerichtsurteil, über das am Mittwoch auch der «Zürcher Unterländer» berichtete. Nur der Gesamtstadtrat hätte ihr dieses Geld aus der Stadtkasse gewähren können - nicht aber die eigene Behörde.
Jud soll das Geld zurückzahlen und nun zusätzlich noch die Gerichtskosten von 3200 Franken übernehmen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Jud kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Ans Licht kam die Übernahme der Anwaltskosten durch die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), welche diesen Griff in die Stadtkasse als «wohl unrechtmässig» bezeichnete.
In die Schlagzeilen geriet Beatrix Jud, weil sie wegen eines Schlaganfalls eine IV-Rente für eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit bezog. Gleichzeitig arbeitete sie aber als Stadträtin und als Treuhänderin.