Ex-Mitarbeiter der Schwyzer Polizei wegen Waffenhandel angeklagt

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Schwyz,

Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen ehemaligen zivilen Mitarbeiter der Kapo Schwyz eingereicht.

Mehrere zehntausend Patronen haben Ermittler bei einem ehemaligen zivilen Mitarbeiter der Kantonspolizei Schwyz beschlagnahmt. (Symbolbild)
Mehrere zehntausend Patronen haben Ermittler bei einem ehemaligen zivilen Mitarbeiter der Kantonspolizei Schwyz beschlagnahmt. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beschuldigte war als Leiter Logistik bei der Kantonspolizei Schwyz tätig.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Verstösse im Zusammenhang mit Munitionsbestellungen vor.

Ein ehemaliger ziviler Mitarbeiter der Kantonspolizei Schwyz muss sich vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage eingereicht, unter anderem wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Der 57-jährige Beschuldigte war als Leiter Logistik bei der Kantonspolizei Schwyz tätig. Diese reichte Ende März 2018 Strafanzeige gegen ihn ein wegen ungetreuer Amtsführung im Zusammenhang mit Munitions- und Materialbestellungen.

Wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, wirft sie dem Beschuldigten in der Anklage Verstösse im Zusammenhang mit Munitionsbestellungen vor. Dabei soll er sich unrechtmässig um 180'000 Franken bereichert haben. Die Munition habe er zu seinem eigenen Vorteil verwendet, bezahlen liess er die Kantonspolizei.

Waffen und Munition im Darknet angeboten

Zwischen 2012 und 2013 habe er zudem illegal Waffen verkauft. Die Waffen und die Munition habe er im Darknet angeboten. Dabei habe er zusammen mit einer Person agiert, die in Deutschland inzwischen verurteilt wurde.

Zudem soll er auch selber verbotenerweise Waffen und Munition besessen und bei sich zu Hause gelagert haben. Die Bundesanwaltschaft habe bei ihm rund 80 Waffen und mehrere zehntausend Patronen sichergestellt und beschlagnahmt.

Weiter werden dem Beschuldigten, der für rund zwei Monate in Untersuchungshaft sass, Urkundenfälschung und Amtsgeheimnisverletzung zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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